Braucht es im Bauplanungsgewerbe überhaupt eine Honorarformel?

Lesedauer ca. 10 Minuten. –


Braucht es im Bauplanungsgewerbe zur Bemessung der Honorare eine Honorarformel, oder kommt man allenfalls auch ohne aus? Für viele Bauplaner dürfte es eine ketzerische Frage sein, darüber auch nur nachzudenken. Während Generationen haben Architekten und andere Planungsfachleute nichts anderes gekannt als eine Formel, mit der sie das Honorar aus der Bausumme haben herleiten können. Was also soll die Diskussion, mögen die meisten denken.

Momentan jedoch sind die Umstände so, dass die Frage nicht ketzerisch ist. Seit vielleicht hundert Jahren ist es nie so günstig gewesen, sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Honorarformel zu stellen. Das Honorarwesen in der Schweiz, das traditionell vom SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein) geprägt ist, befindet sich nämlich in einer veritablen Krise. Die seit vielen Jahren vorherrschende Art der Honorarberechnung, das Zeitaufwandmodell, steht unter starkem Druck der Kartellbehörden, der Wettbewerbskommission des Bundes (Weko).

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Auflösungserscheinungen der SIA-Honorarformel

Die Intervention der Weko beim SIA und ihre Folgen beschreibe ich ausführlich in folgenden Blogbeiträgen: «Aktuelle Entwicklungen im SIA-Honorarwesen (bis 2019)» und  «Vom Kampf um die SIA-Honorarformel im Bauplanungsgewerbe (2020». Nachfolgend greife ich daraus die wichtigsten Punkte heraus.

Übergangslösung ersetzt die bisherigen Honorarordnungen

Die Weko teilt dem SIA im Verlauf des Jahres 2017 mit, dass das System der Leistungs- und Honorarordnungen des SIA wettbewerbshemmend sein könnte. Sie habe darum Vorabklärungen zum SIA-Honorarwesen aufgenommen.

Da Bussen der Weko für den SIA gravierend sein könnten, passt er seine Honorarordnungen umgehend an. In Absprache mit der Weko entsteht eine Übergangslösung.

Neu besteht die Honorarordnung pro Planungsdisziplin aus zwei Dokumenten. Bei der LHO SIA 102 für Architekturarbeiten sind es die folgenden:

  • Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten
    SIA 102-U; Jahr 2014
    Hinweis: die Artikel 6 und 7 sind nicht mehr in der LHO enthalten
  • Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 102: SIA 102-K; Jahr 2018

Zusätzlich muss für die Honorarkalkulation ein webbasiertes Honorarberechnungstool benutzt werden, das sich auf der Homepage des SIA befindet.

Bei den inhaltlichen Änderungen geht es vor allem darum, alles aus der Honorarordnung zu entfernen, was auch nur den Anschein einer Preisabsprache hat. Für die meisten Honorarfaktoren wie Schwierigkeitsgrad n oder Anpassungsfaktor r findet man in der Übergangslösung somit keine festen Werte mehr. Auch Honorarzuschläge (z.B. für Generalplanerarbeiten) sind nicht mehr geregelt.

Übergangslösung wird als (sehr) schlecht bewertet

Die Übergangslösung hat sofort mit heftigem Widerstand zu kämpfen, und zwar primär aus den Reihen des SIA selber. In der Praxis dürfte primär die neue Art der Ermittlung des Stundenaufwandes mit dem webbasierten Honorarberechnungstool bei den Anwendern auf Ablehnung stossen. Der Berechnungsvorgang erscheint viel zu mathematisch und daher kaum nachvollziehbar.

Es ist erstaunlich, dass die Übergangslösung selbst unter Experten und Kaderleuten des SIA sehr schlecht wegkommt.

Übergangslösung wird Ende 2019 zurückgezogen

Angesicht der grossen Widerstände aus Anwenderkreisen trägt sich der SIA eine Zeitlang mit dem Gedanken, die Übergangslösung frühzeitig zurückzuziehen, und zwar bereits am per Ende April 2019. Sie wäre dadurch nur 6 Monate gültig gewesen. Davon kommt man aber wieder ab und will dies nun erst Ende 2019 tun, wie ursprünglich mit der Weko vereinbart.

Entwicklung einer neuen Honorarformel dürfte Zeit brauchen

Wie erwähnt, wird die Übergangslösung per Ende 2019 zurückgezogen. Ab diesem Zeitpunkt wird es keine offizielle Honorarformel des SIA mehr geben, bei der das Honorar aus der Bausumme berechnet wird (Zeitaufwandmodell). Die neuen Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) des Ausgabejahres 2020 werden den entsprechenden Kalkulationsteil nicht mehr aufweisen (zurzeit Art. 7 SIA 102 ff. «Honorarberechnung nach den aufwandbestimmenden Baukosten»).

Äusserungen von Exponenten des SIA, die mit den Verhältnissen vertraut sind, deuten darauf hin, dass man nicht so schnell mit einer neuen Honorarformel rechnen könne. Man will sich Zeit lassen mit der Neukonzeption.

Zurückgezogene Honorarordnung (Ausgabe 2014) darf weiterhin benutzt werden

Diese Tatsache stellt wohl die grösste Überraschung im Rahmen der aktuellen Streitereien zwischen Weko und SIA dar. Die Planungsbüros müssen nämlich nicht auf die Honorarberechnungsmethode des Zeitaufwandmodells verzichten, wenn die Übergangslösung zurückgezogen und die neue Ausgabe 2020 der Honorarordnung (ohne Honorarkalkulationsteil) publiziert wird. Sie dürfen weiterhin die eigentlich zurückgezogene Ausgabe aus dem Jahr 2014 verwenden, mit dem Segen der Weko.

Genau genommen gilt die Erlaubnis allerdings nur dann, wenn die Initiative zum Gebrauch von den Auftraggebern (Bauherren) ausgeht, nicht aber von den Planern. Meine Vermutung geht aber dahin, dass auch im Jahre 2020 die traditionelle Honorarformel des Zeitaufwandmodells in den weitaus meisten Fällen angewendet werden dürfte.

Zusammengefasst können wir festhalten, dass der Versuch der Weko, den Gebrauch der 2014 letztmals revidierten und angeblich wettbewerbsbehindernden Honorarordnung des SIA zu untersagen, nicht viel mehr ist als ein Sturm im Wasserglas. Per 1. November 2017 wurde zwar eine kartellrechtskonformere Übergangslösung eingeführt. Da diese in der Praxis aber nicht brauchbar war, kehrte man mehr oder weniger stillschweigend wieder zur alten Ordnung zurück.

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Argumente für einen zukünftigen Verzicht auf eine Honorarformel

Wie bereits erwähnt, will der SIA ein neues Honorierungskonzept entwickelt, das kompatibel mit den Forderungen der Keko ist ist und keinen  preislistenartigen Charakter mehr hat. Dies dürfte jedoch nicht kurzfristig geschehen. Wir können uns somit in aller Ruhe die Frage stellen: Braucht es im Bauplanungsgewerbe überhaupt eine Honorarformel?

Ich sehe primär zwei Argumente, wieso man ein Honorierungskonzept ohne Honorarformel in der Bauwirtschaft mindestens einmal versuchen könnte.

Argument 1:
In grossen Teilen des Wirtschaftsbereichs mit hochwertigen Dienstleistungen gibt es keine Honorarformel und keine Preislisten. Das Honorar wird ausschliesslich aufgrund des abgeschätzten Zeitbedarfs kalkuliert.

Argument 2:
Im Honorarwesen des SIA hat es schon einmal eine Phase gegeben, während der die Honorarformel nicht gestimmt hat und somit unzuverlässig gewesen ist. Echte Vorkalkulation ist damals nötig gewesen, und man hat diese Herausforderung geschafft.

Nachfolgend gehe ich auf die beiden Argumente näher ein.

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Argument 1:
Echte Vorkalkulation des Honorars ist in vielen Dienstleistungsbereichen der Normalfall

Bei vielen hochwertigen Dienstleistungen und freien Berufen ist die völlig freie Honorarvorkalkulation der Normalfall. Dazu gehören beispielsweise die Unternehmensberatung, das Treuhandwesen, das Engineering und grosse Teile der juristischen Beratung.

Die Kalkulation des Honorars anhand einer Formel aus der Projektgrösse, wie im Bauwesen die bausummenabhängige Honorarkalkulation, ist unter den Dienstleistungen ein Spezialfall, aber nicht der Normalfall. Lediglich für die Bauplanenden selber ist die Honorarberechnung anhand einer Formel der Normalfall, weil sie seit Jahrzehnten nichts Anderes kennen.

In diesem Zusammenhang kann ich von meinen eigenen Erfahrungen berichten. Ich habe zwar praktisch mein ganzes Berufsleben in der Baubranche und angrenzenden Bereichen verbracht, mich bei der Honorarkalkulation aber praktisch nie an eine Honorarformel halten können. Meine hauptsächlichen Tätigkeitsgebiete sind Industrieplanung und Bauherrenberatung gewesen. In beiden Branchen gibt es keine Preisliste und keine Honorarformel. Es bleibt nichts anderes übrig, als das Honorar betriebswirtschaftlich vorzukalkulieren. Zu diesem Zweck wird zunächst ein möglichst realistischer Vorgehensplan erstellt. Dann wird der zeitliche Aufwand abgeschätzt. Das Honorar wird ermittelt, indem der zeitliche Aufwand mit einem Kostensatz multipliziert wird.

Die betriebswirtschaftliche Vorkalkulation des Honorars ist im Dienstleistungsbereich der Normalfall, die Anwendung einer Honorarformel der Ausnahmefall.

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Argument 2:
Die Bauplanungsbranche bewies in einer längeren Ausnahmephase, dass sie auch ohne zuverlässige Honorarformel auskommt

Es gab eine mehrjährige Phase, in der die SIA-Honorarformel nur unzuverlässige Ergebnisse lieferte. Wir sprechen von der Zeit nach dem Übergang von der traditionellen Honorarformel des «Kostentarifs» des 20. Jahrhunderts auf das damals neue Zeitaufwandmodell im Jahr 2003.

Die Änderung der Berechnungsmethode wurde von der Wettbewerbskommission des Bundes (Weko) veranlasst. Der SIA verhandelte mit der Weko vorgängig darüber, in welchem Umfang die traditionelle Honorarberechnung anhand der bausummenabhängigen Honorarformel beibehalten werden kann. Man kam zu einem Kompromiss. Die Formel durfte nicht mehr direkt das Honorar ermitteln, aber dem SIA wurde zugestanden, dass die Berechnung so umgebaut wird, dass der mutmassliche mittlere Zeitaufwand prognostiziert werden kann. Die neue Honorarformel hiess offiziell «Honorarberechnung nach den Baukosten» (Art. 7 SIA-Honorarordnungen 102 ff.; Ausgabe 2003), meistens aber unter dem Begriff des Zeitaufwandmodells bekannt.

Beim Umbau der Honorarformel zeigte sich nun das Problem, dass der SIA über relativ ungenaue statistische Unterlagen verfügte, um den Planungsaufwand (Zeitbedarf) aus der Bausumme zu ermitteln. Die Umwandlung musste aber schnell gehen und die Zeit fehlte, um vor der Inkraftsetzung noch statistische Erhebungen durchzuführen. Die Eile des Umbaus mit wenig tragfähigen statistischen Unterlagen führte zum Ergebnis, dass die Formel anfänglich falsch eingestellt war.

Man kann die fehlerhafte Einstellung auch formeltechnisch ausdrücken. Es ging dabei um einen der Honorarfaktoren, und zwar den Faktor p (Grundfaktor für den Stundenaufwand). Seine Werte waren nach der Umstellung 2003 systematisch zu tief. Die Folge davon war, dass auch der durchschnittliche Zeitaufwand Tm als zentrales Resultat der Honorarformel ständig zu niedrig war. Den Bauplanern als Anwendern der Honorarformel wurde allmählich bewusst, dass sie die prognostizierten Stundenbudgets gemäss Honorarformel in der Praxis nie einhalten konnten und ständig überschritten. Der effektive Zeitaufwand, den sie betreiben mussten, war regelmässig höher als die prognostizierte Summe gemäss Honorarformel in der Angebotsphase.

Auch der SIA musste ziemlich schnell zur Kenntnis nehmen, dass mit der Honorarformel etwas nicht stimmen konnte. Er veranlasst daher neue Nachkalkulationen von ausgeführten Projekten. Dies führte zu einer Anpassung der Z-Werte respektive der darauf basierenden p-Werte. Der Honorarfaktor p wurde nach 2003 im Verlauf einiger Jahre grösser und somit auch der durchschnittliche Zeitaufwand Tm.

Ich befasste mich in der Vergangenheit intensiv mit der Entwicklung der p-Werte und kam zum Ergebnis, dass im Zeitraum 2003 bis 2012 aufgrund der angepassten p-Werte der durchschnittliche Zeitaufwand um rund 30% anstieg.

Detailliertere Erläuterungen zur Entwicklung der p-Werte sind in meinem Buch «Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherren» (2017) zu finden, und zwar im Absatz «Anpassung der p-Werte nach 2003» auf Seite 60 ff. Nähere Angaben zum Buch hier >>>

Zusammenfassung und Fazit

Die Bauplanerbranche bewies in der Zeit nach 2003 kollektiv, dass sie auch mit einer mangelhaften Honorarformel leben konnte. Man merkte, dass mit ihr etwas nicht stimmte und nahm Korrekturen vor, um marktkonforme Honorare zu kalkulieren.

Es wäre zu krass, wenn man behaupten würde, die Planerbranche habe im Zeitraum 2003 bis 2012 gezeigt, dass sie ihre Honorare ganz ohne Honorarformel berechnen konnte. Dies trifft nicht hinzu. Immerhin stand die aktuelle Honorarformel zur Verfügung (Zeitaufwandmodell; Art. 7 SIA 102; Ausgabe 2003), die aber am Anfang bis zu 30% zu tiefe Zeitaufwände ergab. Zudem konnten die Planer im Extremfall noch auf die alte Honorarformel des «Kostentarifs» zurückgreifen (Art. 8.1 SIA 102; Ausgabe 1984), die zwar nicht mehr in Kraft war, aber wenigstens für Plausibilitätskontrollen beigezogen werden konnte.

Trotzdem darf man sich die Frage stellen, ob es nicht ganz ohne Honorarformel gehen würde. Braucht das Bauplanungsgewerbe die bausummenabhängige Honorarermittlung anhand einer Formel unbedingt?

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Ausblick

Grundsätzlich könnte die Bauplanungsbranche wahrscheinlich ohne Honorarformel auskommen, so wie die meisten anderen grossen Dienstleistungsbranchen auch.

Ich vermute aber, dass das Bauplanungsgewerbe mit aller Kraft an der bausummenabhängigen Honorarberechnung festhalten wird. Dazu gibt es in der Vergangenheit einen Präzedenzfall. In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts unternahm der SIA bereits einmal Anstrengungen, um ein alternatives Honorierungssystem ohne Honorarformel zu konzipieren. Es wurde als «Leistungsmodell» bezeichnet. Ursprünglich wollte man es unter dem Namen «LM 95» im Jahre 1995 einführen. Die Vorbehalte in Architektenkreisen waren aber so gross, was man die Vernehmlassung mehrere Jahre verlängerte. Erst 2001 wurde es unter dem Namen Leistungsmodell SIA 112 in Kraft gesetzt. Bereits anlässlich der Revision der SIA-Honorarordnungen im Jahr 2014 wurde es jedoch nicht mehr weitergeführt. Anscheinend stiess es seitens der Architekten auf zu wenig Akzeptanz.

Aus meiner Sicht hat sich die Grundhaltung hinsichtlich der Honorarkalkulation seither nicht wesentlich geändert. Meine Prognose lautet daher, dass der SIA als Berufsverband der Bauplaner nicht von der bausummenabhängigen Honorarformel wegkommen wird.

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Textgeschichte
12. Mai 2023: Titel des Blogbeitrags leicht angepasst?

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Dieser Blog enthält Dutzende von Fachbeiträgen, die sich primär an Bauherrschaften richten. Sie sind gegliedert nach Sachgebieten. Die beiden wichtigsten Themenbereiche sind «Honorarfragen» und «Bauen mit einem Architekten». Benutzen Sie das Menu, um zu der Fragenkategorie zu gelangen, die Sie besonders interessiert. – Hans Röthlisberger, Bauherrenberater, Gwatt (Thun) / Schweiz


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