Aktuelle Entwicklungen im SIA-Honorarwesen (bis 2019)

Lesedauer ca. 25 Minuten. – 


Vorbemerkungen

Dies ist der erste einer kleinen Reihe von Blogbeiträgen, die sich mit den teilweise dramatischen Entwicklungen im baulichen Honorarwesen der Schweiz seit etwa 2018 befassen. Aus lese-ökonomischen Gründen kann es sinnvoll sein, zuerst eine Zusammenfassung der Beiträge anzusehen. Diese befindet sich im Anhang zum letzten Beitrag «Alles ruhig im baulichen Honorarwesen (Mai 2023)». Man findet den genannten Anhang mit der Zusammenfassung hier >>>

In diesem Beitrag werden die Entwicklungen bis Ende 2019 dargestellt. Die Situation ab Jahr 2020 wird beschrieben im Blogbeitrag «Vom Kampf um die SIA-Honorarformel im Bauplanungsgewerbe (ab 2020)».

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Es hat dem SIA (Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Verein) anscheinend einen gehörigen Schrecken eingejagt, als sich die WEKO (Wettbewerbskommission des Bundes) im Herbst 2017 wieder bei ihr gemeldet hat. Die WEKO hat nämlich erklärt, dass sie Vorabklärungen zum SIA-Honorarwesen aufgenommen habe. Es bestehe die Vermutung, dass die Leistungs- und Honorarordnungen des SIA (LHO) wettbewerbshemmend sein könnten. Die Methoden der Honorarberechnung seien kartellrechtlich problematisch.

Der SIA hat anschliessend das Gespräch mit der WEKO gesucht und provisorische Änderungen am Honorarwesen vorgenommen. Es ist eine Übergangslösung entstanden, die bis Ende 2019 in Kraft sein wird. In der Zwischenzeit entwickelt der SIA eine definitive Lösung für das Honorarwesen, die kartellrechtlich unbedenklich ist.

In diesem längeren Blogbeitrag (ca. 13 Seiten im Format A4) gehe ich auf die Übergangslösung näher ein.


Quelle für diesen einleitenden Text:

Fachartikel des SIA im tec21 (datiert 1. Nov. 2018):
Die Brücke bis ins Jahr 2020 steht

Detaillierte Quellenangabe am Schluss dieses Blogbeitrags

Der genannte SIA-Artikel ist nicht nur für den einleitenden Text massgebend, sondern für die gesamte nachfolgende Beschreibung der Übergangslösung


Hinweis:
Siehe auch den nachträglich beigefügten Anhang am Schluss dieses Beitrags:
«Stand der Dinge im Verlauf des Jahres 2019» (datiert 30. Juli 2019)


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A. Erster Blick auf die Übergangslösung

Die Dokumente der Übergangslösung zum Honorarwesen können seit Anfang November 2018 auf der Homepage des SIA kostenlos heruntergeladen werden: http://www.lho.sia.ch

Bestandteile der Übergangslösung

Die offensichtlichste Änderung beinhaltet die Aufteilung der bisherigen Honorarordnung pro Planungsgebiet auf zwei Dokumente. Der Honorarberechnungsteil ist in ein separates Dokument ausgegliedert worden und wird neu als Kalkulationshilfe bezeichnet. Er beinhaltet die Artikel 6 und 7 der bisherigen Honorarordnung.

Zusätzlich gibt es ein webbasiertes Honorarberechnungstool auf der Homepage des SIA, das für die Honorarkalkulation konsultiert werden muss.

Ein erstes Fazit lautet also: Was früher in einer einzigen Ordnung Platz gehabt hat (für Architekten in der Ordnung SIA 102), ist heute in drei Teile aufgeteilt:

  • «Resthonorarordnung» (also bisherige Honorarordnung SIA 102, aber ohne die Artikel 6 und 7 zur Honorarkalkulation)
  • Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 102 (enthält die Artikel 6 und 7)
  • webbasiertes Honorarberechnungstool (auf der Homepage des SIA)

Kostenlose Honorarordnungen

Es ist bemerkenswert, dass die Ordnungen der Übergangslösung vom SIA kostenlos abgegeben werden, wenn auch nur in digitaler Form. Als es letztmals eine Feuerwehrübung mit den SIA-Honorarordnungen gegeben hat, die von der WEKO ausgelöst worden ist, hat der SIA nämlich ein anderes Vorgehen gewählt. Im Jahre 2003 haben die Honorarordnungen auf Druck der WEKO kurzfristig ersetzt werden müssen, da sie nicht wettbewerbskonform gewesen sind. Obwohl sie erst 2001 publiziert worden sind (also zwei Jahre vorher), haben sie die Käufer noch ein zweites Mal bezahlen müssen.

Unser Fokus: Architektenhonorare

Der SIA hat die Leistungs- und Honorarordnungen ALLER Planungsdisziplinen (Architektur, Bauingenieurwesen etc.) angepasst. In unserem Beitrag konzentrieren wir uns aber ausschliesslich auf die Übergangslösung der Architekten (Ordnung SIA 102; Ausgabe 2014; Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten).

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B. Überblick der inhaltlichen Änderungen

Nachdem wir uns im Abschnitt A. mit den eher formalen Eigenschaften der Übergangslösung befasst haben, gehen wir nun auf die inhaltlichen Änderungen ein, die von der WEKO verlangt worden sind. Dabei beschränken wir uns auf die Honorarermittlung des «Zeitaufwandmodells» (Art. 7 SIA 102 / 2014: Honorarberechnung nach den aufwandbestimmenden Baukosten), da dieses in der Praxis weitaus am wichtigsten ist. Auf die «Honorarberechnung nach dem effektiven Zeitaufwand» (Art. 6 SIA 102 / 2014) gehe ich nicht ein, obwohl es auch hier einige Änderungen gibt.

Nach meiner Einschätzung kann man die Änderungen in zwei Sachgebiete einteilen:
— Honorarfaktoren und Honorarzuschläge
— Berechnung Zeitaufwand

Vorerst gehe ich hier im Abschnitt B auf die Änderungsbereiche kurz ein. In den nachfolgende Abschnitten C und D behandle ich sie detaillierter.

Änderungsbereich 1: Honorarfaktoren und Honorarzuschläge

Es gibt in der Honorarformel des Zeitaufwandmodells (Art. 7 SIA 102 / 2014) eine Reihe von Honorarfaktoren oder Variablen, für die es bisher feste Regeln für die Zuordnung von Werten gegeben hat. Weil diese Werte aber nicht auf statistischen Erhebungen abgestützt sind, müssen die Faktoren neu zwischen Bauherrschaft und Planer individuell vereinbart werden. Es ist nicht mehr erlaubt, auf Erfahrungswerte zurückzugreifen, die teilweise uralt sind.

Ein Beispiel dafür ist der Schwierigkeitsgrad n, für den der projektspezifisch zutreffende Wert nicht mehr in einer umfangreichen Tabelle abgelesen werden kann (Art. 7.6 Abs. 5 SIA 102 / 2014).

Das gleiche gilt für diverse Honorarzuschläge wie zum Beispiel den Generalplanerzuschlag. Bei einem Generalplanermodell ist ein Zuschlag zwar nicht grundsätzlich verboten, aber auch nicht von vornherein vorgesehen.

Änderungsbereich 2: Berechnung Zeitaufwand

Der prognostizierte Zeitaufwand als wichtigstes Resultat der Honorarformel des Zeitaufwandmodells (Art. 7 SIA 102 / 2014) kann nicht mehr als fixer Wert aufgefasst werden. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass er eine Streuung aufweist. Das bisherige Resultat, der durchschnittliche Zeitaufwand, ist neu nur noch als eine Art Mittelwert zu betrachten: gemäss SIA-Terminologie ist es der «Median».

Die Streuung des Zeitaufwandes für die zu erbringende Leistung kann
anhand des Kalkulationstools ermittelt werden. Zur Ermittlung der Bandbreite sind die projektspezifischen Honorarfaktoren wie aufwandbestimmende Baukosten B, Schwierigkeitsgrad n, Leistungsanteil q etc. einzusetzen.

Quellenangabe

Alle Änderungen sind im Fachartikel des SIA «Die Brücke bis ins Jahr 2020 steht» (genaue Quellenangabe siehe Anhang) angesprochen. Zudem findet man Erläuterungen zu den Änderungen auch in der Übergangslösung der Honorarordnungen (mehrheitlich jeweils am Anfang der Resthonorarordnung resp. der Kalkulationshilfe).

Generelles zu den Änderungen

Generell scheint es der WEKO darum zu gehen, jedes Detail aus der Honorarordnung zu tilgen, das auch nur den Anschein einer Preisabsprache hat. Feste Tabellenwerte und Zuschläge sind verpönt. Gefordert werden projektspezifische, individuelle Vereinbarungen zu honorarbestimmenden Sachverhalten aller Art.

Die Änderungen sind ziemlich technisch formuliert und ich habe meine Zweifel, ob eine Nicht-Fachperson (also beispielsweise ein Bauherr) damit viel anfangen kann. Für das vermutete Hauptpublikum dieses Blogs, nämlich Gelegenheitsbauherren, dürfte die Übergangslösung daher eher schwer verständlich sein.

Nach diesem ersten groben Überblick über die wichtigsten Änderungen gehe ich detaillierter darauf ein.

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C. Änderungsbereich 1: Honorarfaktoren und Honorarzuschläge

Gemäss Übergangslösung gibt es für diverse Honorarfaktoren keine festen Regeln mehr für die Zuweisung von Werten. Diese Faktoren müssen vielmehr individuell verhandelt werden. Konkret betrifft dies den Schwierigkeitsgrad n, den Anpassungsfaktor r, den Faktor für Sonderleistungen s und den Faktor für Umbau, Unterhalt, Denkmalpflege U. Als Grund wird genannt, dass die bisher empfohlenen Werte nicht auf statistischen Erhebungen abgestützt gewesen seien.

C1. Verwirrendes zu den bisherigen Wertangaben für die Honorarfaktoren

Bei allen diesen vier Faktoren sind aber die bisherigen Werte in der Übergangslösung noch aufgeführt, und zwar in der Kalkulationshilfe. Beispielsweise findet man unverändert die vierseitige Tabelle mit Vorschlägen zur Einstufung von Bauwerken (Art.7.6 Abs. 5 SIA 102 / 2014). Ich nehme an, dass die Zeit nur dafür gereicht hat, die allerwichtigsten Anpassungen in der Ordnung SIA 102 (Ausgabe 2014) samt Kalkulationshilfe vorzunehmen. Darum ist die erwähnte Tabelle geblieben.

Etwas verwirrlich ist dies für den Anwender der Übergangslösung zur SIA-Honorarordnung 102 aber schon. Einerseits wird nämlich gesagt, dass der Wert für den Schwierigkeitsgrad n im Einzelfall projektspezifisch zu vereinbaren sei (Art 7.6 Abs. 6 SIA 102 / 2014). Andererseits findet man die erwähnte Tabelle mit genauen Werten für den Faktor n.

Woran soll man sich bei der Honorarkalkulation nun halten?

C2. Verwirrendes zum Teamfaktor i

Interessanterweise wird der Teamfaktor i in der gleichen Kategorie behandelt wie die vier oben genannten Faktoren n, r s und U. Auch hier seien anscheinend im Übergangsjahr der Übergangslösung statistische Erhebungen nötig.

Dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Der Teamfaktor i ist bekanntlich so etwas wie ein Produktivitätsfaktor. Er gibt die Leistungsfähigkeit (Produktivität) des vorgesehenen Planerteams wieder. Ein Team beispielsweise, das für den Produktivitätsfaktor i den Wert 0.9 hat, benötigt nur 90% des Zeitaufwandes eines durchschnittlichen Teams.

Im Unterschied zu anderen Honorarfaktoren wie Schwierigkeitsgrad n, Anpassungsfaktor r, etc. ist der Teamfaktor i somit nicht abhängig von der Bauaufgabe, sondern vom Anbieter (Planungsfirma). Es ist aus meiner Sicht daher sinnlos, hier neutrale statistische Auswertungen machen zu wollen. Es kann nur am Anbieter selber liegen, zu beurteilen, ob das vorgesehene Planungsteam den durchschnittlichen Zeitaufwand eines durchschnittlich produktiven Planungsteams unterschreiten kann oder nicht. Es liegt ausschliesslich bei der anbietenden Planungsfirma, diesbezüglich statistische Auswertungen zu erheben, und nicht am SIA als Entwickler der Honorarformel.

Ist allenfalls das Honorarwesen des SIA so komplex geworden, dass nicht einmal mehr der SIA selber weiss, dass der Teamfaktor i kein projektabhängiger Faktor ist, zu dem unabhängige statistische Auswertungen gemacht werden können? Oder verstehe ich das Ganze falsch?

C3. Beim Leistungsanteil q werden die vorhandenen Werte anerkannt

Der Leistungsanteil q ist der einzige Honorarfaktor, der in den Kommentaren zur Übergangslösung nicht speziell erwähnt wird. Anscheinend beruhen die Prozentwerte in der wichtigen Leistungstabelle (Art. 7.7 Abs. 3 SIA 102 / 2014) auf genügend genauen statistischen Auswertungen. Man darf somit auch in der Übergangslösung die Prozentwerte gemäss Leistungstabelle bedenkenlos verwenden.

C4. Verzicht auf Honorarerhöhungsfaktoren

In der bisherigen Ausgabe der Honorarordnungen sind diverse Honorarerhöhungsfaktoren vorgesehen gewesen. Das Honorar hat beispielsweise beim Generalplanermodell erhöht werden dürfen.

In der Übergangslösung findet man zum Generalplanerzuschlag nun folgende Formulierung: «Verlangt der Auftraggeber eine Generalplanerfunktion, ist eine Erhöhung des Honorars zu prüfen» (Art. 5.10 SIA 102 / 2014 / Übergangslösung). Honorarerhöhungen sind somit nicht grundsätzlich verboten, bedürfen aber einer individuellen Vereinbarung.

In der Übergangslösung werden folgende weitere Fälle genannt, bei denen nicht mehr automatisch ein Honorarerhöhungsfaktor angewendet werden soll:
—Planergemeinschaft (Art. 5.9 SIA 102 / 2014)
—Subplaner (Art 5.11 SIA 102 / 2014)

C5. Diverses

Neben den oben genannten Modifikationen gibt es noch einige weitere Änderungen eher untergeordneter Art, auf die ich nicht speziell eingehe. Meine Aufzählung der Änderungen ist also nicht abschliessend.

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D. Änderungsbereich 2: Berechnung Zeitaufwand

Im letzten Abschnitt C haben wir festgehalten, dass es bei der Übergangslösung nicht mehr so einfach ist wie in der bisherigen Honorarordnung, den einzelnen Honorarfaktoren Werte zuzuweisen. Es gibt keine festen Reglemente und Tabellen mehr (mit Ausnahme des Leistungsanteils q). Die Werte dürften daher, auch bei der genau gleichen Planungsaufgabe, von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.

Aber selbst wenn die Honorarfaktoren bei unterschiedlichen Anbietern genau gleich wären, sollte neu anhand der Honorarformel nicht mehr der gleiche Zeitaufwand herauskommen. In der Übergangslösung ist der Zeitaufwand nämlich nicht mehr genau prognostizierbar, sondern unterliegt einer Streuung. Für mich ist dies die Änderung mit der grössten Tragweite. Ich weiss aber nicht, ob es der SIA auch so sieht.

In der bisherigen Honorarberechnung (Art. 7 SIA 102 / 2014) ist der prognostizierte Zeitaufwand für eine Planungsaufgabe das wichtigste Resultat und somit das Mass aller Dinge gewesen. Anhand einer komplizierten Formel (die wohl nicht alle Architekten richtig verstanden haben) ist der Zeitaufwand ermittelt worden. Der Rechengang ist zwar kompliziert gewesen, und die Annahmen für die meisten Honorarfaktoren sind vage und hypothetisch gewesen, aber wenigstens ist eine genaue Zahl herausgekommen.

Dies gilt bei der Übergangslösung nicht mehr. Neu ist der prognostizierte Zeitaufwand für eine Planungsaufgabe einer Streuung unterworfen. Dies ist auch logisch, denn es kann ja nicht erwartet werden, dass der Zeitaufwand für eine lange, komplexe Planungsaufgabe mit einer auch noch so komplizierten Honorarformel genau prognostizierbar ist. In gewissen Fällen wird man in der Praxis mehr Zeit brauchen, in anderen Fällen weniger.

Jeder, der sich wie der Autor dieses Blogs intensiver mit der Nachkalkulation von Planungsprojekten befasst hat, wird bestätigen, dass es diese Streuung in der Praxis gibt. Jedes Projekt weicht hinsichtlich des effektiven Aufwandes vom budgetierten Zeitaufwand ab. Die Abweichung kann durchaus 25% und mehr betragen, nach oben wie nach unten.

Der prognostizierte Zeitaufwand ist somit in der Übergangslösung der SIA-Honorarordnungen mit gutem Grund nicht mehr ein fixes Resultat. Es ist eine dezidierte Forderung der WEKO, dass das Resultat «unscharf» ist. Die ermittelten Stunden müssen eine Bandbreite aufweisen.

Ein Beispiel zur Streuung gemäss Kalkulationstool

Wir betrachten zur Streuung des ermittelten Zeitaufwandes ein Beispiel.

Es gehe um die Planung eines Einfamilienhauses mit 1 Mio. Fr. aufwandbestimmenden Baukosten (was etwa 1.2 bis 1.3 Mio. Anlagekosten ohne Land ergibt). Für die Honorarfaktoren werden übliche Werte angenommen (also Schwierigkeitsgrad n = 1; Leistungsanteil q = 100%; etc.)

Aufgrund der bisherigen Honorarformel (Art. 7 SIA 102 / 2014) hat sich ein prognostizierter Zeitaufwand von 1’700 Std. ergeben.

In der Übergangslösung ist neu zu berücksichtigen, dass dieser Wert nicht mehr fix ist, sondern einer Streuung unterliegt. Die 1’700 Std. sind in der Terminologie des SIA nur noch der «Medianwert».

In 25% der Fälle werden maximal 1’300 Std. gebraucht. Aber auch das Gegenteil kann eintreffen: in 25% der Fälle werden mehr als 2’200 Std. benötigt.

Um die oben beispielhaft beschriebene Streuung zu berechnen, braucht es das bereits erwähnte digitale Kalkulationstool auf der Homepage des SIA. In der Übergangslösung der Honorarordnung ist dafür keine Formel vorhanden. Die Art der Streuung lässt sich nur anhand des Kalkulationstools ermitteln.

Anmerkung zu den bisherigen statistischen Koeffizienten des SIA

Schon in den bisherigen Ausgaben der Honorarordnungen ist es in kleinem Rahmen nötig gewesen, gewisse Kalkulationsgrundlagen auf der Homepage des SIA nachzuschauen. Es hat sich dabei aber nur um zwei Zahlen gehandelt, die sogenannten Z-Werte. Die beiden statistischen Koeffizienten Z1 und Z2 sind notwendig gewesen, um den Grundfaktor p ermitteln zu können, der wiederum abhängig gewesen ist von den aufwandbestimmenden Baukosten B.

Die Z-Werte haben aber nicht jedes Jahr geändert, manchmal jahrelang nicht. Wenn man sie einmal in die Excel-Tabellen zur Honorarkalkulation eingegeben hat, hat man allenfalls mehrere Jahre nichts mehr ändern müssen.

Das Konzept der Übergangslösung zur Ermittlung des Zeitaufwandes weist eine ganz andere Dimension auf. Es reicht nicht, zwei statistische Konstanten nachzuschauen. Man muss eine komplexe Formel anwenden, die in Form des Kalkulationstools auf der Homepage des SIA abrufbar ist und bei der ein mathematischer Laie nicht in Ansätzen versteht, wie sie aufgebaut ist und wie die Ergebnisse ermittelt werden.

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E. Ist die Intervention der WEKO eine Überraschung?
Antwort 1: Ja

Es ist überraschend, dass die Wettbewerbskommission des Bundes (WEKO) im Jahr 2017 wieder eingreift beim Honorarwesen des SIA. Sie hat nämlich bis zu einem gewissen Grad mitgewirkt an der bisherigen Lösung. Sie ist um das Jahr 2002 herum mindestens als Gesprächspartner beteiligt gewesen an der Konzeption des damals neuen Honorierungssystems des Zeitaufwandmodells. Schlussendlich hat sie es auch genehmigt, bevor es mit den Honorarordnungen des Jahres 2003 in Kraft gesetzt worden ist. Die WEKO stellt also heute die Art der Honorarberechnung in Frage, die sie vor 2003 selber mitgestaltet hat.

E1. Zur Geschichte des SIA-Honorarwesens

Doch werfen wir einen Blick zurück auf die Geschichte des SIA-Honorarwesens. Bis etwa zum Jahr 2000 hat es während Jahrzehnten den klassischen «Kostentarif» gegeben. Man hat sich darunter eine Art differenzierte Preisliste für Planungsarbeiten vorstellen können. Bei unterschiedlichen Planern haben die gleichen Planungsarbeiten mehr oder weniger gleich viel gekostet, wobei der Preis anhand eines komplexen Regelwerks ermittelt worden ist. Beim Honorarwesen in der Bauwirtschaft hat es sich somit eindeutig um eine Preisabsprache gehandelt. Daher ist es zu einem klaren Fall für die WEKO geworden.

Am liebsten hätte die WEKO um 2002 im Bauplanungsgewerbe wohl eine völlig freie Vorkalkulation des Planungsaufwandes gehabt. Von der bausummenabhängigen Honorarformel hätte man wegkommen sollen. Die Preisbestimmung anhand des abgeschätzten Zeitaufwandes kennt man in den meisten grossen Dienstleistungsbereichen, beispielsweise in der Unternehmensberatung, bei juristischen Beratungen oder im Treuhandwesen. Der mutmassliche Zeitaufwand, ausgedrückt etwa in Anzahl Beratungstagen, wird hier aufgrund eines möglichst genauen Vorgehensplans abgeschätzt. Multipliziert mit den entsprechenden Tagesansätzen ergibt sich der Preis der Offerte (oft in Form eines Kostendachs). Und fertig ist die Offerte.

E2. Experimente des SIA mit der bausummen-unabhängigen Honorierung

Der SIA hat in der Zeit vor 2000 gewisse Experimente gemacht, die in diese Richtung gegangen sind und somit eine Abkehr von der bausummenabhängigen Honorarformel bedeutet haben. Erwähnt sei das so genannte Leistungsmodell 95 (LM 95). Die vorgesehen Planerleistung ist hier mit einem projektspezifischem Leistungsbeschrieb definiert worden und die Honorierung hat man rein aufgrund des erwarteten zeitlichen Aufwandes budgetiert.

Allerdings hat sich der Gedanke der bausummen-unabhängigen Honorierung beim SIA nicht durchgesetzt. Die meisten Planer haben sich so an das Jahrzehnte alte System der bausummenabhängigen Honorarkalkulation gewöhnt, dass man sie nicht mehr davon weggebracht hat. Der SIA als ihr Berufsverband hat darum auf einem bausummenabhängigen Honorarsystem beharrt, und die WEKO hat nachgeben müssen. Es ist ein Kompromiss entstanden.

E3. Beschreibung des Zeitaufwandmodells aus dem Jahr 2003

Das neue Zeitaufwandmodell des Jahres 2003 (Art. 7 SIA 102; 2003) ist eine Schöpfung des SIA, die von der WEKO toleriert wird und einigermassen wettbewerbskompatibel ist. Der SIA ermittelt mit seiner Honorarformel nicht mehr direkt das Honorar aus der Bausumme, wie er es bisher getan hat. Aber es wird ihm von der WEKO zugestanden, wenigstens den mutmasslichen Zeitaufwand aus der Bausumme herzuleiten. Und diese Lösung hat es mit leichten Modifikationen bis heute gegeben.

Das Honorar wird beim Zeitaufwandmodell in drei Arbeitsschritten ermittelt:

— Schritt 1:
Beim Zeitaufwandmodell wird nicht mehr direkt der Preis für die Planungsaufgabe berechnet, wie bisher beim «Kostentarif». Vielmehr wird in einem ersten Schritt zuerst der Zeitaufwand ermittelt für die vorgesehene Planungsleistung. Konkret spricht man vom «durchschnittlichen Zeitaufwand».

— Schritt 2:
In diesem zweiten Schritt geht es um die Produktivität des vorgesehenen Planerteams. Dessen Leistungsfähigkeit hängt wesentlich ab von der einschlägigen Erfahrung, aber auch von Arbeitsinstrumenten wie CAD-Programmen und Datenbanken.
Je nach Einschätzung der Produktivität kann der abgeschätzte Zeitaufwand vom «durchschnittlichen Zeitaufwand» abweichen. Dieser produktivitätsabhängige Zeitaufwand wird als «auftragsspezifisch prognostizierter Zeitaufwand» bezeichnet. Das rechentechnische Instrument zur Berücksichtigung der Produktivität ist der Teamfaktor i. Unter Anwendung des Teamfaktors wird der «durchschnittliche» zum «auftragsspezifisch prognostizierten» Zeitaufwand.
Es ist eine echte Vorkalkulation des Zeitaufwandes nötig, um den Teamfaktor i anwenden zu können und zum «auftragsspezifisch prognostizierten Zeitaufwand» zu gelangen. Mit anderen Worten: die individuelle Kalkulation bestimmt den Preis. Es herrscht somit Wettbewerb. Der preislistenartige Charakter der Honorarformel gemäss Schritt 1 (also ohne Teamfaktor i) wird überspielt. Unterschiedliche Planungsfirmen kommen bei der Abschätzung des Zeitaufwandes zu unterschiedlichen Resultaten, weil sie unterschiedlich produktiv sind.

— Schritt 3:
Erst im dritten Schritt wird das Honorar berechnet, indem der prognostizierte Zeitaufwand mit dem Stundenansatz multipliziert wird, allenfalls differenziert nach Ansatzkategorien.


Literaturhinweis
Eine detaillierte Beschreibung des Zeitaufwandmodells aus dem Jahre 2003 ist in folgendem Buch von mir zu finden:

Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherren (2017)
Abschnitt «Das Zeitaufwandmodell aus dem Jahr 2003»; Seite 31

Nähere Angaben zum Buch befinden sich hier>>>


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E4. Mutmassungen zu den Gründen der WEKO für eine Intervention

Wieso geht die WEKO jetzt im Jahr 2017 gegen die Schöpfung vor, an der sie selber bis zu einem gewissen Grad mitgewirkt hat? Und die sie schlussendlich toleriert hat, bevor der SIA sie 2003 hat einführen können? Ich vermute, dass sich das damals neue Honorierungssystem des Zeitaufwandmodells nicht so entwickelt hat, wie man gehofft hat. Sicher bin ich aber nicht. Um Gewissheit zu erlangen, müsste man die WEKO selber fragen.

Fazit: Das durchaus innovative und wettbewerbskompatible Honorierungskonzept des Zeitaufwandmodells aus dem Jahre 2003 ist zwischenzeitlich anscheinend etwas degeneriert, so dass man es neu ausrichten muss.

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F. Ist die Intervention der WEKO eine Überraschung?
Antwort 2: Nein

An und für sich ist das bisherige SIA-Honorierungskonzept aus dem Jahr 2003 (Zeitaufwandmodell; Art. 7 SIA 102) hinsichtlich der Wettbewerbskonformität gar nicht so schlecht. Der entscheidende Beitrag zum Wettbewerbsgedanken bei der Honorarkalkulation ist der Teamfaktor i. Leider entwickelt sich dieses Konzept in die falsche Richtung. Es nimmt wieder zu stark den Charakter einer Preisliste an, und der Wettbewerbsgedanke kommt gar nie richtig zum Tragen.

F1. Für den SIA scheint der Teamfaktor i ein Fremdkörper zu sein

Mindestens am Anfang des Zeitaufwandmodells, also ab dem Jahr 2003, erhält man den Eindruck, dass sich der SIA gegen den Teamfaktor i und somit gegen den Produktivitätswettbewerb sträube. Dies kommt etwa dadurch zum Ausdruck, dass bei Angeboten Abweichungen vom Werte 1 = 1.0 zu begründen seien (Art. 7.11 LHO SIA 102; Ausgabe 2003).

Aus anderen Dokumenten aus dieser Zeit geht hervor, dass der SIA seine Mitglieder davor warnt, bei der Ermittlung des Zeitaufwandes zu forsch vorzugehen und ihn zu tief anzusetzen. Aufschlussreich ist insbesondere ein Beitrag in der SIA-Zeitschrift tec21 aus dem Jahr 2004 (Quelle: tec21, 3-4/2004, Seite 26). Ein zu tiefer Zeitaufwand, was einer hohen Produktivität der anbietenden Planungsfirma entspricht, könne als unlauterer Wettbewerb aufgefasst werden. Im Extremfall droht der Ausschluss aus dem SIA.

Zur Begründungspflicht für den Faktor i und zu weiteren Aussagen des SIA im Zusammengang mit dem Teamfaktor gebe ich nachfolgend ein längeres Zitat aus einer früheren Publikation von mir wieder:

(Beginn Zitat)
«Abweichungen vom Werte i = 1.0 sind zu begründen».

Der SIA postuliert, dass jede Abweichung des Faktors i von 1.0 begründet werden müsse. Falls die Begründung nicht stichhaltig sein sollte, könnte dies vom SIA als unlauterer Wettbewerb betrachtet werden. Dagegen will er mit grosser Entschlossenheit vorgehen.

Mitglieder des SIA, welche sich nicht an die Verhaltensregeln halten und unlauteren Wettbewerb betreiben, haben mit Konsequenzen zu rechnen. Beim ersten Verstoss gibt es einen schriftlichen Verweis durch den Direktionsausschuss Honorargrundlagen, beim zweiten eine Anzeige an die schweizerische Standeskommission, und beim dritten wird das Ausschlussverfahren aus dem SIA eingeleitet (Quelle: tec21, 3-4/2004, Seite 26).

Ein wichtiger potentieller Anlass für unlauteren Wettbewerb dürfte der Teamfaktor i sein. Wie muss man es sich in der Praxis vorstellen, dass Abweichungen von i = 1.0 zu begründen sind?

Meiner Ansicht nach dürften die Anbieter den Faktor i in den meisten Fällen aufgrund von Erkenntnissen aus Nachkalkulationen festlegen. Reicht diese pauschale Begründung für den SIA aus? Oder will er Einblick in die Nachkalkulationen nehmen? Will er die Nachkalkulationen allenfalls sogar in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen, was aber mit der Gefahr verbunden ist, dass Kopien allenfalls bei der Konkurrenz landen könnten?

Ich vermute, dass es sich in der Praxis nur beschränkt wird durchsetzen lassen, dass der Teamfaktor i begründet wird. Im Wirtschaftsleben werden Angebote in der Regel kalkuliert, aber nicht begründet. Es ist nicht einzusehen, wieso dies im Bauplanungsgewerbe anders sein soll.
(Ende Zitat)


Quelle:
Hans Röthlisberger

Titel: Neuerungen im Honorarwesen
Beilage zum Buch «Günstiger bauen»

Untertitel: Standortbestimmung zu den Bauplanerhonoraren nach der Einführung des Zeitaufwandmodells aus der Sicht der Bauherrschaft

Verlag Hans Röthlisberger, Kiesen; 2004; Seite B43 f.


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F2. Heutige Anwendung des Zeitaufwandmodells in der Praxis

Der erhoffte Wettbewerbsgedanke entwickelt sich mit dem Zeitaufwandmodell aus dem Jahr 2003 (Art. 7 SIA 102; 2003) nie richtig. Der «Produktivitätsfaktor» (Teamfaktor i) kommt kaum jemals über ein Schattendasein hinaus. Er wird in der Praxis selten angewendet und viele Architekten dürften ihn auch gar nicht richtig kennen.

Die Praxis bei der Honorarkalkulation bei Architekten sieht heute so aus, dass zur Ermittlung des Zeitaufwandes als Basis für das Honorar meist mit wenig Aufwand eine vorprogrammierte Excel-Tabelle schematisch ausgefüllt wird. Selbst kalkuliert wird nicht viel, falls überhaupt. Die prognostizierten Stunden ergeben sich anhand der Tabelle automatisch. Basis der Berechnung sind die einschlägigen Bestandteile der Honorarformel (Art. 7 SIA 102; 2003), also die aufwandbestimmenden Baukosten und eine Reihe weiterer Honorarfaktoren (n, q, r, s etc.).

Die Folge ist, dass es bei diesem schematischen und routinemässigen Vorgehen bezüglich des Zeitaufwandes für die gleiche Bauaufgabe zwischen Anbietern kaum Unterschiede gibt. Sie kommen für die gleiche komplexe Planungsaufgabe zu einer ähnlichen Stundenanzahl.

Neben dem Teamfaktor i (Produktivitätsfaktor) gibt es noch einen weiteren Honorarfaktor, der im Honorarmodell von 2003 für eine Preisdifferenzierung und somit für Wettbewerb sorgen soll: den mittleren Stundenansatz h. Hier findet man in der Praxis tatsächlich Unterschiede zwischen den Anbietern, weil Stundenansätze nicht mehr abgesprochen werden dürfen. Möglicherweise ist die Differenzierung, die allein bei den Stundenansätzen stattfindet (und nicht bei der Produktivität, also den prognostizierten Planungsstunden), für die WEKO aber zu wenig stark.

F3. Fazit

Es findet bei den Planerhonoraren kein richtiger Wettbewerb statt. Die erhoffte Abkehr vom Charakter einer Preisliste hat nicht im gewünschten Ausmass stattgefunden. Somit ist der Markt der Planerhonorare zwangsläufig wieder ein Fall für die WEKO.

OOOO

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Nun bin ich am Ende angekommen bei der Darlegung der Fakten zum Zeitaufwandmodell. Wir haben die Anfänge des Modells im Jahre 2003 beleuchtet, aber auch die zwischenzeitliche Anwendung in der Praxis bis in die heutige Zeit.

Abschliessend möchte ich noch zwei Einschätzungen abgeben, die subjektiv sind und durchaus einen spekulativen Charakter haben. Ich spreche zuerst darüber, welche Auswirkungen die Übergangslösung auf die Höhe der Honorare haben dürfte und insbesondere auf die Preisdifferenzierung. Am Schluss gehe ich noch auf die Frage ein, ob das Honorarwesen im Bauplanungsgewerbe nicht allmählich zu kompliziert sein könnte.

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G. Welche Auswirkungen dürfte die Übergangslösung auf die Honorare haben?

Wenn man sich die Änderungen in der Übergangslösung nochmals vergegenwärtigt, die 2017 von der WEKO angestossen worden sind und per 1. November 2018 nun vorliegen, könnte man zum Ergebnis kommen, dass kaum mehr ein Stein auf dem anderen geblieben ist. Die WEKO hat dem Honorarberechnungssystem des SIA (Zeitaufwandmodell; Art. 7 SIA 102; 2014) die meisten Zähne gezogen. Es gibt kein etabliertes System von Honorarfaktoren mehr (beispielswiese für den Schwierigkeitsgrad n), und der Zeitaufwand kann mit der Honorarformel nur noch sehr unscharf berechnet werden. Die anhand des Kalkulationstools ermittelten Stunden müssen nämlich eine Streuung aufweisen.

Herrscht in Zukunft nun genügend Wettbewerb bei den Planerhonoraren?

Ich wage die Prognose, dass dies nicht der Fall sein wird. Die Bauplaner werden kaum dazu übergeben, frei zu kalkulieren. Sie klammern sich an das, was sie seit Jahrzehnten kennen, und dies ist die bausummenabhängige Honorarkalkulation. Auch wenn die Honorarformel nur noch ein Fragment sein sollte: benutzt wird sie trotzdem.

Es dürfte das Gleiche passieren, was schon einmal geschehen ist. Schon mit der Honorarformel des Zeitaufwandmodells des Jahres 2003 wäre eigentlich vorgesehen gewesen, dass eine richtige Vorkalkulation Einzug hält in die Honorarermittlung. Dazu hätte der Teamfaktor i benutzt werden sollen. Wie wir gesehen haben, hat sich diese Hoffnung nur sehr eingeschränkt erfüllt. Der Teamfaktor i hat ein Schattendasein gefristet.

Mit der nun vorliegenden Übergangslösung muss der Bauplaner (Architekt) im Rahmen der Honorarbestimmung mit dem Bauherrn zwar ein wenig mehr diskutieren, aber am Schluss kommt man wohl auf die gleichen Honorarfaktoren wie heute.

Betrachten wir dazu ein Beispiel. Nehmen wir an, dass bei einer Planungsaufgabe der Schwierigkeitsgrad als etwas anspruchsvoller als normal angeschaut wird. Dann vereinbart man für den Schwierigkeitsgrad n den Wert 1.1, abgelesen in der Tabelle Art 7.6 Abs. 5 SIA 102 / 2014 (Kalkulationshilfe).

Verboten ist es ja nicht, dass man die traditionellen Werte immer wieder übernimmt, die man seit Jahrzehnten kennt. Dies gilt nicht nur für den Schwierigkeitsgrad, sondern auch für andere honorarbestimmende Faktoren wie beispielsweise den Umbauzuschlag oder den Generalunternehmerzuschlag

Ich kann mir auch vorstellen, dass man bei der Berechnung des Zeitaufwandes anhand der Honorarformel die neu gewollte Unschärfe einfach ausblendet (so wie man bisher den Teamfaktor i ausgeblendet hat). Dies erreicht man, indem man beim ermittelten Zeitaufwand einfach den Medianwert nimmt. Wahrscheinlich gibt es nicht allzu viele Architekten, die freiwillig einen Wert unter dem statistischen Mittelwert (also dem Medianwert) in ihre Honorarkalkulation einsetzen: Wenn der Medianwert 1’700 Stunden beträgt, werden sie sich kaum mit 1’300 Stunden begnügen (siehe dazu das Beispiel im Abschnitt D).

Somit kommt man mit der Honorarordnung der Übergangslösung zum genau gleichen Zeitaufwand wie mit der vorangehenden Ausgabe und somit zum gleichen Honorar. Aber, wie gesagt, diese Vermutung ist natürlich hochgradig spekulativ.

Man kann sich daher fragen, ob die ganze Übung, die jetzt von der WEKO veranstaltet wird, mehr als nur kosmetischen Charakter hat.

ABER: Das ganze Honorarwesen wird aufgrund der Einflüsse des WEKO zweifellos noch komplizierter, als es bereits ist. Schon jetzt ist es schwer zu verstehen, auch für die Architekten.

Ist die nochmals erhöhte Komplexität noch zu beherrschen? Darauf gehe ich im nächsten Abschnitt ein.

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H. Wird das Honorarwesen nicht zu kompliziert?

Aus meiner Sicht ist das Honorarwesen im Bauplanungsgewerbe schon vor der neuesten Revision, also der Übergangslösung, zu kompliziert. Nicht alle Architekten verstehen es in seiner Gesamtheit.
Von den Bauherren wollen wir gar nicht sprechen. Vor allem für Gelegenheitsbauherren ist es in vielen Fällen ein Buch mit sieben Siegeln.

Ich bin im Jahr 2018 auf zwei Architekten gestossen, die immer noch die uralte Honorarordnung von 1984 verwenden. Das hat mir schon etwas zu denken gegeben. Diese Ordnung ist natürlich schon lange nicht mehr aktuell und zwischenzeitlich drei Mal revidiert worden (2001, 2003 und 2014). Sie enthält aber noch die alte einfache Methode der Honorarberechnung («Kostentarif») und kann anscheinend heute noch angewendet werden.

Die grosse Mehrheit aller Architekten arbeitet natürlich mit dem Zeitaufwandmodell (also mit der Honorarformel, die 2003 eingeführt worden ist). Aber nicht alle dürften es vollständig verstehen. Dies gilt speziell für den Teamfaktor i, einen zentralen Bestandteil der aktuellen Honorarformel. Viele Architekten wissen nicht genau, was es mit diesem Faktor auf sich hat. Darum wird er vielfach einfach weggelassen.

Die jetzt gültige Übergangslösung wird wahrscheinlich nur noch von einer Elite unter den Architekten richtig verstanden werden. Speziell gilt dies für die neue Sicht auf das Resultat der Honorarformel, also den prognostizierten Zeitaufwand. Es dürfte viele Planer verwirren, dass er nicht mehr als fixes Resultat anzusehen ist, sondern nur noch als Streubereich mit einer gewissen Bandbreite. Was heisst das nun konkret in der Praxis?

Fragen über Fragen.

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Quellenangabe zum erläuternden Text des SIA zur Übergangslösung

Die Quelle, auf die ich mich bei diesen einleitenden Äusserungen beziehe, ist folgender Medientext des SIA, der in seiner Zeitschrift tec21 erschienen ist und gleichzeitig mit den neuen Dokumenten zum Honorarwesen auf seiner Homepage aufgeschaltet worden ist:

Titel: Die Brücke bis ins Jahr 2020 steht

Untertitel:
Am 1. November 2018 publiziert der SIA neue LHO und Kalkulationshilfen sowie ein webbasiertes Honorarberechnungstool. Sie gelten bis Ende 2019 und können online heruntergeladen werden respektive genutzt werden.

Verfassende:
Thomas Müller, Kommunikationsberater SIA
Daniela Ziswiler, Leiterin des Fachbereichs Ordnungen SIA

Publiziert: 1.11.2018

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Korrigenda

13. Jan. 2019: Buchstabe H -> uralte Honorarordnung von 1984 (statt von 1985)

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Anhang:
Stand der Dinge im Verlauf des Jahres 2019

Anhang beigefügt von Hans Röthlisberger am 30. Juli 2019.
Ersetzt eine frühere Version vom 11. Mai 2019.

Die Übergangslösung zur Honorarordnung ist bekanntlich am 1. November 2018 freigegeben worden. Seither haben sich einzelne Organe des SIA dazu geäussert. Darüber will ich in diesem Anhang berichten.

Nachfolgend beziehe ich mich auf folgende zwei ausgewählte Beiträge in der Fachzeitschrift tec 21:

  •  tec 21 vom 29. März 2019; Seite 11 ff.; Interview mit Daniela Ziswiler (Leiterin Ordnungen des SIA)
  • tec 21 vom 24. Mai 2019; Seite 15 f.; Interview mit Marco Waldhauser (Präsident der SIA-Berufsgruppe Technik)

Die Äusserungen aus SIA-Kreisen während des Jahres 2019 fasse ich in den folgenden vier Hauptaussagen (a) bis (d)  zusammen.

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(a) Übergangslösung wird als (sehr) schlecht bewertet

Unter SIA-Exponenten herrscht erstaunliche Übereinstimmung darüber, dass die Übergangslösung zur SIA-Honorarordnung schlecht und somit kaum zu gebrauchen sei.

Daniela Ziswiler etwa sagt: «Gemäss zahlreichen Rückmeldungen aus der Branche erwiesen sich die Kalkulationshilfen mit den Quantilen als zu mathematisch und unverständlich» (tec 21 vom 29. März 2019).

Marco Waldhauser spricht davon, dass «die Übergangslösung nicht vertragstauglich sei» (tec 21 vom 24. Mai 2019).

Man erlaube mir in diesem Zusammenhang, eine saloppe Redewendung zu gebrauchen, die ich sonst nicht verwende. Aber angesichts der Umstände kann ich es mir nicht verkneifen, mir folgende Frage zu stellen: Was haben die Leute geraucht, als sie die Übergangslösung entwickelt haben?

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(b) Übergangslösung wird Ende 2019 zurückgezogen

Eine Zeitlang hört man aus dem Umfeld des SIA, dass die anscheinend katastrophale Übergangslösung bereits Ende Mai 2019 vorzeitig zurückgezogen werden solle. Sie wäre dann nur auf eine Lebensdauer von 6 Monaten gekommen. Daniela Ziswiler etwa spricht am 29. März 2019 davon, dass «sich der SIA zu einem vorzeitigen Rückzug entschlossen habe» (tec 21 vom 29. März 2019).

Dieses Ansinnen wird an der Delegiertenversammlung des SIA vom 12. April 2019 zurückgewiesen. Man will am ursprünglichen Plan festhalten. Es wird daher beschlossen, die Übergangslösung und somit die wenig praxistauglichen Kalkulationshilfen bis Ende der Übergangsfrist, die von der Weko gewährt worden ist, bestehen zu lassen. Der Rückzug soll also erst Ende 2019 erfolgen.

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(c) Entwicklung einer neuen Honorarformel dürfte Zeit brauchen

Per Ende 2019 wird es mit dem Rückzug der Übergangslösung keine offizielle bausummenabhängige Honorarberechnung des SIA mehr geben (Honorarformel des Zeitaufwandmodells). Die neuen Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) des Ausgabejahres 2020 werden die entsprechenden Regelungen nicht mehr aufweisen, die zurzeit noch im Artikel 7 enthalten sind («Honorarberechnung nach den aufwandbestimmenden Baukosten»).

Ich gewinne den Eindruck, dass man sich Zeit lassen will mit der Entwicklung eines neuen Honorierungsmodells. Es wird nicht sofort eine Anschlusslösung geben.

Daniela Ziswiler etwa sagt: «Es wird eine gewisse Zeit geben, in der der SIA seinen Mitgliedern keine Hilfestellung zur Honorarberechnung im Sinne von Kalkulationshilfen bieten kann» (tec 21 vom 29. März 2019).

Marco Waldhauser meint im Hinblick auf die Ausarbeitung eines alternativen Honorarberechnungssystems: «Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang zu sein, dass sich das eingesetzte Gremium die erforderliche Zeit nimmt. (…) Das Entstehen einer zukunftsorientierten Alternative braucht Zeit» (tec 21 vom 24. Mai 2019).

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(d) Zurückgezogene Honorarordnung (Ausgabe 2014) darf weiterhin benutzt werden

Für das durchschnittliche kleinere und mittlere Planungsbüro dürfte diese Aussage mit Abstand am wichtigsten sein. Man steht auch im Jahr 2020 nicht im Regen, wenn die offizielle neue Honorarordnung der Ausgabe 2020 das traditionelle Zeitaufwandmodell zur Honorarkalkulation nicht mehr enthalten wird.

Es scheint nämlich erlaubt zu sein, einfach die Ausgabe 2014 der Leistungs- und Honorarordnungen weiter zu verwenden, die von der Weko eigentlich als potentiell wettbewerbshemmend bezeichnet worden sind und die der SIA zurückgezogen hat.

Daniela Ziswiler äussert sich dazu wie folgt: «Aus der Sicht der Weko stellt es sich so dar, dass den Auftraggebern keine Vorgaben gemacht werden können und diese sich nach wie vor auf das Honorarberechnungsmodell der LHO aus dem Jahr 2014 berufen und dies sogar vertraglich vereinbaren können. Es wird aber nicht mehr möglich sein, dass Auftragsnehmende unter Berufung auf die LHO dieses Modell einfordern» (tec 21 vom 29. März 2019).

Marco Waldhauser sagt es so: «Ich gehe davon aus, dass sich die betroffenen Büros zur Aufwandschätzung weiterhin der bekannten Formeln bedienen werden. Auch sind mir einzelne öffentliche Auftraggeber bekannt, die sich in ihren vertraglichen Vereinbarungen aktuell an den LHO Ausgabe 2014 orientieren. Beides ist wohlgemerkt nicht verboten. Verboten ist einzig, dass der SIA als Branchenverband entsprechende Empfehlungen publiziert. In anderen Ländern wie Österreich funktioniert das ähnlich. Somit wird sich wohl hauptsächlich die Art der Honorarargumentation verändern. Dazu muss sich jedes Büro auf seine Weise mit dem Thema auseinandersetzen» (tec 21 vom 24. Mai 2019).

Kommentar 1

Das oben Gesagte kann man auch anders ausdrücken: Wenn die Bauherrschaft die Anwendung der bisherigen Leistungs- und Honorarordnung von 2014 verlangt, und insbesondere die Anwendung der dort enthaltenen Honorarberechnungsmethode (Zeitaufwandmodell), dann ist es legal. Es ist jedoch nicht legal, wenn der Planer dies fordert. Dies ist auch logisch: Er kann ja nicht etwas verlangen, was seitens der Weko als potentiell illegal (weil wettbewerbshemmend) bezeichnet worden ist.

Soweit die Theorie. In der Praxis ist es aber bei nicht professionellen Bauherrschaften der Normalfall, dass die Planer die Art der Honorierung vorschlagen, weil die Auftraggeber ja keine Ahnung haben. Somit dürfte bei Gelegenheitsbauherrschaften die Honorarbestimmung nach dem Zeitaufwandmodell weiterhin der Normalfall sein, weil die Planer gar nichts Anderes kennen.

Im aktuellen Buch von mir über das Honorarwesen wird die Leistungs- und Honorarordnung von 2014 (einschliesslich des Zeitaufwandmodells) beschrieben: Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherren (2017). Nähere Angaben zum Buch befinden sich hier>>>

Kommentar 2

Ich beende diesen Anhang mit einer polemischen Note.

Man kommt nicht darum herum, etwas verwundert zu sein, wenn man die aktuellen Vorgänge rund um das SIA-Honorarwesen verfolgt. Die Geschichte fängt an mit einer Intervention der Weko beim SIA, die eine Übergangslösung der Honorarordnung zur Folge hat. Nach einer gewissen Zeit wird die unbrauchbare Übergangslösung wieder zurückgezogen, und man wechselt wieder zur bisherigen Honorarordnung des Ausgabejahrs 2014, welche die Weko eigentlich hat verbieten wollen.

Ich habe weiter oben eine Redewendung benutzt (siehe Buchstabe a), und möchte auch den Anhang auf diese Weise beenden: Aus Sicht der Weko ist die aktuelle Intervention beim SIA ein Schuss in den Ofen.

Und der SIA mag vielleicht sagen, das ganze Honorarwesen betreffend: Ausser Spesen nichts gewesen.

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In obigem Beitrag werden die Entwicklungen bis Ende 2019 dargestellt. Die anschliessenden Ereignisse werden in folgenden Blogbeiträgen abgehandelt:

«Vom Kampf um die SIA-Honorarformel im Bauplanungsgewerbe (ab 2020)»: Beschreibung der Situation einige Monate nach Rückzug der SIA-Honorarformel

«Willkommen in einer Planerwelt ohne offizielle SIA-Honorarformel (Ende 2020)»: wie oben, aber knapp ein Jahr nach dem Rückzug

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Textgeschichte
30. Juli 2019: Anhang beigefügt; ersetzt eine frühere Version vom 11. Mai 2019
26. Mai 2023 Vorbemerkungen eingefügt

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Dieser Blog enthält Dutzende von Fachbeiträgen, die sich primär an Bauherrschaften richten. Sie sind gegliedert nach Sachgebieten. Die beiden wichtigsten Themenbereiche sind «Honorarfragen» und «Bauen mit einem Architekten». Benutzen Sie das Menu, um zu der Fragenkategorie zu gelangen, die Sie besonders interessiert. – Hans Röthlisberger, Bauherrenberater, Gwatt (Thun) / Schweiz


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