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Ich mache viele Expertisen zu Architektenhonoraren. Diese erstelle ich in den meisten Fällen für nicht sachkundige Bauherren, die wissen möchten, wie ein Angebot eines Architekten zu beurteilen ist.
Einige der Bauherren sind zufrieden, wenn meine neutrale Stellungnahme sie darin bestätigt, dass das Honorar (beispielsweise für ein Einfamilienhaus) etwa dem Marktpreis entspricht. Für andere ist es die Grundlage, um den Preis der Architektenleistung noch zu verhandeln.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ich in den meisten Fällen keine Rückmeldung aus dem Markt erhalte, ob ich mit meiner Prognose zur Höhe des Marktpreises etwa richtig gelegen habe.
In seltenen Fällen jedoch gibt es diese Rückmeldung. Wenn sich die Prognose dann noch als Volltreffer herausstellt, ist dies natürlich eine Sternstunde der Expertentätigkeit. Von einem solchen Highlight, zumal noch bei einer anspruchsvollen Planungsaufgabe, möchte ich in diesem Blogbeitrag berichten.
Anonymität
Wie immer bei meinen Blogbeiträgen über eigene Beratungsfälle bin ich auf höchste Anonymität bedacht. Viele Nebenfakten verändere ich, damit das reale Projekt nicht erkennbar ist. Auch die Höhe der Baukosten und des Honorars sind modifiziert. Aber die Treffsicherheit der Prognose entspricht genau den Tatsachen.
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1. Ausgangslage
Bei der Bauaufgabe geht es um die Erweiterung eines gewerblichen Firmensitzes mit Produktion, Lager und Verwaltung. Das bestehende Gebäude erhält einen Anbau. Zudem erfährt die vorhandene Bausubstanz im Rahmen der Bauarbeiten gewisse bauliche Anpassungen, damit am Schluss Neu- und Altbau gut zusammenpassen. Das Investitionsvolumen wird von der Bauherrschaft ganz grob auf 10 Mio. Fr. geschätzt. Gemäss längerfristigem Businessplan ist diese Investitionssumme finanzierbar. Es ist die grösste Ausgabe seit Jahren und man liegt nicht falsch, das Vorhaben der inhabergeführten Firma als Generationenprojekt zu bezeichnen.
Für die Planungsaufgabe wird der Bauplaner beigezogen, der bisher als Hausarchitekt wirkte und kleinere Umbauten durchführte. Nach einigen Wochen liegen erste planerische Ergebnisse vor und der Architekt unterbreitet den Entwurf eines Planervertrags. Es ist Zeit für die Bauherrschaft, eine erste Bilanz zu ziehen.
Das Ergebnis ist ernüchternd. Die Vorschläge des Architekten erscheinen blutleer und überzeugen die Bauherrschaft überhaupt nicht. Zudem erachtet sie das Angebot für die Architektentätigkeit als ausgesprochen hoch.
Der Verwaltungsrat tut das, wofür ein fähiger Verwaltungsrat da ist: Er ermuntert die Geschäftsleitung zu einem Marschhalt und schlägt vor, eine Expertise einzuholen.
Im Internet wird man auf mich aufmerksam und ich werde angefragt, ob ich die Sache einmal anschauen könnte. Es ist kurz vor Pfingsten, und ich bekomme drei Ordner mit Unterlagen. Weil schlechtes Wetter ist, fange ich mit der Expertise sogleich. Nach den Feiertagen liegt das Resultat vor.
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2. Expertise
In meiner Expertise komme ich zu folgenden drei hauptsächlichen Erkenntnissen:
Befund 1:
Magere Qualität der Architektentätigkeit
Der Architekt ist der anspruchsvollen Aufgabe nicht gewachsen. Die bisherigen kleinen Umbauten wickelte er zwar durchaus befriedigend ab, aber für komplexere Projekte fehlt ihm das Rüstzeug. In baugestalterischer Hinsicht ist das Bauvorhaben eine Nummer zu gross. Zudem ist er nicht in der Lage, das Projekt administrativ im Griff zu haben, da er an kleinere Aufgaben gewöhnt ist.
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Befund 2:
Ungenügendes Verständnis des SIA-Honorarwesens
Der Architekt kennt sich im SIA-Honorarwesen nur rudimentär aus. Der Vertragsentwurf wirkt zusammengebastelt. Man findet Relikte des SIA-Honorarwesens, die seit fast 20 Jahren nicht mehr in Gebrauch sind. Es ist zum Beispiel die Rede davon, dass es einen «SIA-Tarif» gebe und dass dieser anzuwenden sei. Der SIA selber streitet die Existenz eines allfälligen «Tarifs» seit Jahrzehnten vehement ab, weil dies auf eine Marktabsprache hindeuten könnte. Gemäss der Wettbewerbskommission des Bundes (WEKO) darf es aber genau dies im Bauplanungsgewerbe nicht geben.
Einen ganz knappen Einblick in die historische Entwicklung des SIA-Honorarwesens seit etwa dem Jahr 2000 gebe ich später im Abschnitt 5.2 «Historisches zur SIA-Honorarformel». Wer sich mit der Geschichte befassen möchte, sei auf mein Buch «Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherren» verwiesen. Für die aktuelle Diskussion ist dies aber ein Nebenthema.
Literaturhinweis
Die Entwicklung des SIA-Honorarwesens ist in folgendem Buch von mir beschrieben:
Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherren (2017).
Siehe Kapitel 3: Kurze Geschichte des Honorarwesens in der Bauplanung (Seiten 23 bis 32).
Nähere Angaben zum Buch hier >>>
Im Kontext unserer Diskussion ist wichtiger, dass der Architekt ein Kernelement des SIA-Honorarwesens nicht richtig begreift, und zwar die Honorarkalkulation bei zwei (oder allenfalls auch mehr) Teilprojekten (Neubau resp. Umbau/Sanierung). Gemäss der SIA-Honorarformel des Zeitaufwandmodells (Art. 7 SIA-Honorarordnung 102, Ausgabe 2014: «Honorarberechnung nach den aufwandbestimmenden Baukosten») gibt es in solchen Fällen nämlich eine Art Mengenrabatt. In der Fachsprache des SIA spricht man von den «aufwandbestimmenden Gesamtbaukosten».
Es ist klar, dass ein nicht sachverständiger Bauherr dies nicht begreift. Er muss es auch nicht. Wieso sollte er, wenn nicht einmal alle Architekten diesen Sachverhalt verstehen. Wer sich trotzdem näher mit dem «Mengenrabatt» befassen möchte, sei auf den nachfolgend angegebenen Blogbeitrag verwiesen.
Literaturhinweis
Die Honorarberechnung bei zwei und mehr Teilprojekten und der Begriff der aufwandbestimmenden Gesamtbaukosten werden erläutert in folgendem Blogbeitrag: «Honorarfragen bei mehreren Teilprojekten»
Wir werden weiter unten im Abschnitt 3.3 nochmals auf diesen Blogbeitrag zurückkommen.
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Befund 3:
Hohes Honorar
Das Honorarangebot basiert auf einer Baukostenschätzung, die der Architekt für das Vorprojekt anfertigt. Die Baukosten werden mit 10 Mio. Fr. veranschlagt. Davon sind 7.5 Mio. Fr. massgebend für die Honorarbemessung, in der Sprache des SIA als «aufwandbestimmend» bezeichnet. Ein Drittel sind Umbauten (2.5 Mio. Fr.), zwei Drittel Neubauten (5 Mio. Fr.).
Das angebotene Honorar für die gesamte Architektenleistung beträgt 1’430’000 Fr. Dieser Betrag ist als hoch zu betrachten, wie ich gleich darlege.
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3. Abschätzung des Marktpreises für das Architektenhonorar
Um genauere Anhaltspunkte dafür zu erhalten, wie der angebotene Preis für die Architektenleistung einzustufen ist, erstelle ich eine Marktpreisabschätzung. Ich halte mich dabei an das übliche Vorgehen, das ich bei solchen Aufgabenstellungen immer anwende.
3.1 Honorarformel
Die Honorarbemessung richtet sich nach der normalen Honorierungsart gemäss SIA für Planerleistungen. Es handelt sich dabei um die «Honorarberechnung nach den aufwandbestimmenden Baukosten» (Art. 7 SIA-Honorarordnung 102; Ausgabe 2014). Diese Methode der Honorarkalkulation wird auch als Zeitaufwandmodell bezeichnet.
Für die Ermittlung des Honorars werden verschiedene Honorarfaktoren benötigt, namentlich die aufwandbestimmenden Baukosten B, der Schwierigkeitsgrad n, die Leistungsanteil q, der angebotene Stundenansatz h und eine Anzahl weitere.
Zu den Honorarfaktoren zählt auch der Faktor p (Grundfaktor für den Stundenaufwand), der bausummenabhängig ist.
Die Methode der Honorarberechnung ist mit dieser Aufzählung der Honorarfaktoren natürlich nicht hinlänglich beschrieben, sondern lediglich gestreift. Wer sich näher über die SIA-Honorarformel informieren möchte, sei auf mein Buch «Bauplanerhonorare» verwiesen.
Literaturhinweis
Eine ausführliche Beschreibung der Honorarberechnung nach dem Zeitaufwandmodell ist in folgendem Buch von mir zu finden:
Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherren (2017).
Nähere Angaben zum Buch hier >>>
Der Abschnitt «Das Zeitaufwandmodell aus dem Jahr 2003» ist als kurze Leseprobe verfügbar, und zwar hier >>>
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3.2 Generelles Vorgehen bei Honorarexpertisen
Mein Vorgehen bei Honorarexpertisen beschreibe ich im Blogbeitrag «Expertisen zu Honorarofferten» (Link siehe unten). Wenn ich eine Marktpreisabschätzung für ein Planerhonorar vornehme, baue ich die Kalkulation stets von Beginn weg neu auf. Ich betrachte somit nicht die bestehende Kalkulation des anbietenden Architekten und versuche, dort allfällige Unstimmigkeiten zu finden. Die vorhandene Kalkulation schaue ich im Gegenteil höchstens flüchtig an, falls überhaupt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man nur mit einem vollständigen Neuaufwurf der Honorarberechnung zum Ziel kommt.
Die Honorarfaktoren der SIA-Honorarformel habe ich bereits im letzten Abschnitt 3.1 kurz gestreift. Eine vollständige Liste finden wir nun im erwähnten Blogbeitrag über Honorarexpertisen. Für alle Honorarfaktoren setze ich Werte ein, die ich für das konkrete Planungsvorhaben als marktgängig erachte.
Literaturhinweis
Meine Vorgehensmethodik bei Honorarexpertisen ist dargelegt in folgendem Blogbeitrag: «Expertisen zu Honorarofferten»
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3.3 Resultat der Marktpreisabschätzung
Auf den Rechengang der Marktpreisabschätzung kann ich in diesem Blogbeitrag nicht im Detail eingehen. Die Art der Berechnung ist aber sehr ähnlich wie im bereits erwähnten Blogbeitrag «Honorarfragen bei mehreren Teilprojekten» (Link siehe unten). Zu beachten ist hier speziell der Abschnitt «Szenario 2: Honorarermittlung bei gekoppelten Bauvorhaben», der gegen Ende des Beitrags zu finden ist. Auch bei diesem vergleichbaren Planungsvorhaben gibt es zwei Teilprojekte, nämlich einen Anbau und einen Umbau. Allerdings sind die Projektgrössen etwas anders. Beim aktuellen Bauvorhaben betragen die Projektgrössen für Anbau und Umbau 5.0 resp. 2.5 Mio. Fr., während es beim Vergleichsprojekt 6.0 resp. 4.0 Mio. Fr. sind. Das Projekt im vorliegenden Blogbeitrag ist also etwas kleiner als das Vergleichsprojekt. Darum ist auch das Planungshonorar etwas kleiner.
Literaturhinweis
Der grundsätzliche Rechengang zur Ermittlung des Honorars bei einem Planungsvorhaben mit zwei Teilprojekten ist dargelegt im Blogbeitrag «Honorarfragen bei mehreren Teilprojekten».
Hingewiesen sei besonders auf den Abschnitt «Szenario 2: Honorarermittlung bei gekoppelten Bauvorhaben» (zu finden gegen Ende des Beitrags).
Der von mir ermittelte Wert eines realistischen Markthonorars beträgt 1’125’000 Fr. Dies ist 305’000 Fr. weniger als das angebotene Honorar des Architekten.
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4. Neustart mit Architektenwettbewerb
Ein paar Tage nach Ablieferung der Expertise werde ich vom Auftraggeber zu einer Besprechung eingeladen. Das Ergebnis der Expertise ist für ihn ernüchternd, wenn auch nicht ganz unerwartet. Die Qualität des bisher Erreichten ist offenkundig schlecht. Dazu kommt, was aber nicht im Vordergrund steht, dass das Honorar ziemlich hoch ist.
Das Unbehagen bei meinen Gesprächspartnern, Personen aus Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, ist mit Händen zu greifen. Das Generationenprojekt scheint unter einem schlechten Stern zu stehen. Doch wie soll man weiterfahren?
Wir sprechen verschiedene Möglichkeiten an. Dazu gehört beispielsweise die naheliegende Lösung, einfach den Architekten auszuwechseln. Zu meiner Verblüffung lässt sich die Bauherrschaft sofort für meinen spontanen Vorschlag begeistern, einen kleinen Architektenwettbewerb durchzuführen.
4.1 Wettbewerb – aber nach eigenen Regeln
Beim Auswahlverfahren für einen Architekten, das nun angewendet werden soll, handelt es sich um einen eingeladenen Wettbewerb nach eigenen Regeln mit drei Teilnehmern. Dieses Verfahren zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Bauherrschaft den Entscheid über das auszuwählende Projekt selber fällt, und nicht eine Jury (siehe Blogbeitrag «Architektenwettbewerb nach eigenen Regeln»). Es werden zwar externe sachkundige Experten beigezogen (im konkreten Fall sind es zwei), doch diese sind nur beratend tätig. Das letzte Wort bei der Auswahl hat die Bauherrschaft selber.
Ein Wettbewerb nach eigenen Regeln unterscheidet sich von einem SIA-Wettbewerb. Das Verfahren ist schlanker und somit günstiger. Zudem behält die Bauherrschaft die Fäden in der Hand. – Nichts gegen SIA-Wettbewerbe, welche durchaus ihre Berechtigung haben, insbesondere bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Aber die Erfahrung zeigt, dass private Bauherren, die persönlich sehr nahe an der Geschäftstätigkeit und somit auch am Bauprozess sind, nur schwer für SIA-Wettbewerbe zu begeistern sind. Das Ganze erscheint ihnen zu träge, und es sprechen zu viele Externe mit. Falls sie sich überhaupt in freien Stücken auf einen Wettbewerb einlassen, dann nur auf die Variante mit eigenen Regeln. Und genau den Fall haben wir hier, dass die Bauherrschaft die Fäden selber in der Hand behalten will.
Betrachten wir die Sache konstruktiv. Ein Wettbewerb nach eigenen Regeln ist zwar kein vollwertiger SIA-Wettbewerb, aber das Glas ist halb voll, nicht halb leer. In qualitativer Hinsicht stimmt das Produkt: Die Bauherrschaft kommt zu einem überdurchschnittlich guten Projekt von einem guten Architekten. Die Alternative zu einem Wettbewerb nach eigenen Regeln wäre gar kein Wettbewerb. Und wie mindestens das konkrete Beispiel zeigt, von dem ich in diesem Blogbeitrag berichte, wäre das architektonische Ergebnis ohne Wettbewerb sehr viel schlechter.
Für den Wettbewerb werden drei lokale, ausgewiesene Architekten eingeladen. Alle haben schon namhaft Wettbewerbe gewonnen.
Die Baukosten der drei Wettbewerbsbeiträge werden von einem Baukostenplaner, der von der Bauherrschaft zugezogen wird, vergleichend ermittelt.
Ein eigentliches Honorarangebot wird von den Architekten im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens nicht verlangt. Es wird aber erfragt, nach welchen Kriterien das Honorar im Falle der Auftragserteilung kalkuliert würde. Das gehören die einschlägigen honorarbestimmenden Faktoren für die Honorarformel des Zeitaufwandmodells (Art. 7 Honorarordnung 102, Ausgabe 2014: «Honorarberechnung nach den aufwandbestimmenden Baukosten») wie Schwierigkeitsgrad n, Umbaufaktor U oder mittlerer Stundenansatz h.
Die Bauherrschaft hat keine Mühe, beraten von den externen Experten, das beste Projekt zu erküren. Es ist ein Projekt, das sie begeistert und alle Anforderungen erfüllt. Bezüglich der Projektauswahl besteht nicht der kleinste Zweifel. Das Projekt ist um Grössenordnungen besser als der dürftige Vorschlag, den der bisher beauftragte Architekt vorgelegt hat.
4.2 Angebot des ausgewählten Architekten
Nach der Wettbewerbsphase unterbreitet der siegreiche Architekt nicht gleich den Entwurf für den Planungsvertrag, sondern besorgt zuerst noch einige Bereinigungen, indem neu erkannte Bedürfnisse verarbeitet werden (von Behörden, Nachbarn und Bauherrschaft). Zudem wird für das bereinigte Vorprojekt eine Kostenschätzung erstellt. Die Bausumme ist zwischenzeitlich angestiegen und beträgt und 12 Mio. Fr.
Nach der Kostenschätzung ist der Architekt in der Lage, sein Honorarangebot auszuarbeiten und einen Entwurf für den Architektenvertrag anzufertigen. Die Honorarsumme basiert auf den Honorarfaktoren, die bereits im Rahmen des Wettbewerbs angegeben wurden, und auf der neu erstellten Kostenschätzung. Das Honorar beträgt 1’265’000 Fr.
4.3 Vergleich mit meiner Marktpreisabschätzung
Wir erinnern uns daran, dass ich im Abschnitt 3.3 eine Marktpreisabschätzung machte. Ich kam damals auf einen realistischen Preis für das Honorar von 1’125’000 Mio. Fr., basierend auf einer Bausumme von 10 Mio. Fr. Zwischenzeitlich allerdings sind die Baukosten angestiegen auf nunmehr 12 Fr. Um diese alte Abschätzung mit dem aktuellen neuen Angebot vergleichen zu können, passe ich die Honorarkalkulation auf die jetzige Bausumme an. In der angepassten Abschätzung komme ich einen Honorarbetrag von 1’275’00 Fr. Und, o Wunder, diese Abschätzung liegt nur geringfügig über dem effektiv angebotenen Honorar von 1’265’000 Fr. Die Abweichung beträgt weniger als ein Prozent. Mit anderen Worten: Die Marktpreisabschätzung war ein Volltreffer.
4.4 Zusammenfassung zur Honorarexpertise
Das Honorarangebot des ersten Architekten beträgt 1’430’000 Fr., basierend auf einer Bausumme (Anlagekosten) von 10 Mio. Fr. Um das Honorar zu überprüfen, erstelle ich eine Marktpreisabschätzung, welche 1’125’000 Fr. ergibt. Das sind rund 300’000 Fr. weniger.
Nach dem Wettbewerb legt der zweite Architekt sein Angebot vor. Die Honorarsumme beträgt 1’265’000 Fr., basierend auf einer höheren Bausumme (Anlagekosten) von nunmehr 12 Mio. Fr. Nun gilt es noch, das erzielte Honorar mit meiner Marktpreisabschätzung zu vergleichen. Damit wir Gleiches mit Gleichem vergleichen, passe ich die Abschätzung an auf die erhöhte Bausumme. Ich komme auf ein realistisches Honorar von 1’275’00 Fr., was praktisch übereinstimmt mit dem effektiv erreichten Honorar.
Die Schätzung ist also ein Volltreffer.
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5. Abschliessende Bemerkungen
Diesen Blogbeitrag beschliesse ich mit drei grundsätzlichen Bemerkungen zu Honorarexpertisen.
5.1 Zur Genauigkeit von Honorarexpertisen
In der Fallstudie dieses Beitrags wird eine Expertise zu einem Vertragsentwurf für die Architektentätigkeit dargestellt, die sich hinsichtlich der Honorarhöhe als Volltreffer herausstellt. Darf daraus geschlossen werden, dass jede Expertise ein solcher Blattschuss wird?
Keinesfalls! Ein solcher Volltreffer ist ein Zufall, mehr nicht. Ständige hohe Präzision ist gar nicht möglich, denn der Staat als Überwachungsorgan des Marktes will bewusst Preisdifferenzierung. Die Wettbewerbskommission des Bundes (WEKO) duldet keine Preisabsprachen. Bis vor rund zwanzig Jahren war es noch anders, da waren Preiskartelle gang und gäbe. Aber seit etwa 2003 ist jede preislistenartige Vereinbarung im Bauplanungswerbe verboten.
Bei meinen Expertisen zu Planungsverträgen gebe ich darum meistens ein Preisband an. Oft sind es zwei Werte, die ich nenne: einen eher normalen und einen eher teuren Preis. Manchmal kommt noch ein dritter Wert hinzu: der eher günstige Preis.
Im Fall, den ich in diesem Blogbeitrag beschreibe, verzichtete ich darauf, mehrere Werte anzugeben und nannte nur den «normalen» Preis. Der Grund dafür war, dass der Preis der Planungsleistung gar nicht im Vordergrund stand. Es ging nicht primär um eine Preisexpertise, sondern um eine Expertise zur Güte der Architektenarbeit. Die Hauptfrage der Bauherrschaft war, ob sie überhaupt mit diesem Architekten weiterfahren solle.
5.2 Historisches zur SIA-Honorarformel
Das ganze Honorarwesen im Bauplanungsgewerbe der Schweiz ist geprägt von der traditionellen Honorarformel des SIA, bei der das Honorar bausummenabhängig kalkuliert wird. Obwohl die Formel per Anfang 2020 offiziell aus dem Verkehr gezogen wurde, dürften nach wie vor die meisten Akteure im Bauwesen ihre Honorare damit ermitteln. Sie dazu die Blogbeiträge «Aktuelle Entwicklungen im SIA-Honorarwesen (bis 2019)» sowie «Vom Kampf um die SIA-Honorarformel im Bauplanungsgewerbe (ab 2020)».
Nachfolgend gehe ich kurz auf die historische Entwicklung dieser Honorarformel ein. Bis zum Jahr 2002 wurden mehrheitlich eher technische Faktoren zur Honorarkalkulation benötigt. Dazu gehörten etwa der Schwierigkeitsgrad (Faktor n) oder der Leistungsanteil (Faktor q). Da weder die individuelle Leistungsfähigkeit (Produktivität) des Architekturbüros noch dessen Kostenstruktur bei der Kalkulation eine wesentliche Rolle spielten, kamen unterschiedliche Anbieter für die gleiche Planungsaufgabe auch etwa zum gleichen Resultat. Mit anderen Worten ausgedrückt: Das Honorarwesen wies somit einen preislistenartigen Charakter auf. Explizit war von einem «Kostentarif» die Rede.
Mit der Ausgabe 2003 der SIA-Honorarordnungen gab es einen radikalen Paradigmenwechsel. Die Wettbewerbskommission des Bundes (WEKO) hatte dem SIA zwischenzeitlich verboten, mit der Honorarformel aus der Bausumme direkt das Honorar zu ermitteln. Sie darf seither als Resultat nur noch den mutmasslichen Zeitaufwand ausweisen (in Stunden), und nicht mehr das Honorar (in Franken). Die Honorarformel wird seit 2003 daher auch als Zeitaufwandmodell bezeichnet. Die Stundenansätze müssen die Planungsfirmen selber kalkulieren, wobei in der Praxis oft ein mittlerer Stundenansatz verwendet wird. Seither ist der mittlere Stundenansatz h der wichtigste Honorarfaktor.
Anscheinend haben viele Planungsfirmen Probleme damit, ihren Wert für den mittleren Stundenansatz korrekt berechnen zu können. Sie orientieren sich darum wenn immer möglich an öffentlich publizierten mittleren Stundenansätzen. Einige Jahre lang war ein Wert populär, den die KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) veröffentlichte. Die Planungsfirmen berücksichtigten dabei aber zu wenig, dass dieser Honorarmittelansatz nur für einen ganz bestimmten Zweck vorgesehen war, und zwar für Planungsleistungen im Kontext von Studienaufträgen. Für gewöhnliche Planungsarbeiten war dieser Wert zu hoch. Inzwischen hat die WEKO der KBOB verboten, solche Mittelansätze zu publizieren, da auch diese als Marktabsprachen betrachtet werden können. Eine Bundesbehörde (WEKO) untersagt also einem anderen Organ der öffentlichen Hand die Publikation von Preisrichtlinien für Planungsarbeiten, was durchaus bemerkenswert ist.
Nachdem die KBOB hinsichtlich Planungspreisen auf Funkstille ging, gibt es meines Wissens keine öffentlich publizierten Stundenmittelansätze mehr. Für einige Planungsfirmen bedeutet dies, dass sie hinsichtlich der Honorarkalkulation bis zu einem gewissen Grad im Blindflug fliegen.
Um nicht noch zusätzliche Verwirrung zu stiften, verzichte ich darum, meinen eigenen Erfahrungswert für den mittleren Stundenansatz zu nennen, den ich bei der Expertise verwendete.
Literaturhinweis
In meinen Buch «Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherren (2017)» gehe ich detaillierter auf den mittleren Stundensatz h ein (Abschnitt «Faktor h: Stundenansatz», Seite 70 ff.)
Nähere Angaben zum Buch hier >>>
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5.3 Vom Nutzen der Expertise in der Fallstudie
Bei der Expertise, die ich in diesem Blogbeitrag beschreibe, ist der Nutzen für den Auftraggeber offensichtlich. Die Erkenntnisse daraus führen zu einem neuen Vorgehensplan, und zwar zu einem eingeladenen Wettbewerb nach eigenen Regeln. Resultat davon ist ein Projekt, das um Grössenordnungen besser ist als das bisherige. Zudem ist die Architektenarbeit beim neuen Vorgehen erst noch substanziell günstiger.
Die Expertise hat somit folgenden Nutzen: Bessere Qualität zu einem günstigeren Preis.
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Dieser Blog enthält Dutzende von Fachbeiträgen, die sich primär an Bauherrschaften richten. Sie sind gegliedert nach Sachgebieten. Die beiden wichtigsten Themenbereiche sind «Honorarfragen» und «Bauen mit einem Architekten». Benutzen Sie das Menu, um zu der Fragenkategorie zu gelangen, die Sie besonders interessiert. – Hans Röthlisberger, Bauherrenberater, Gwatt (Thun) / Schweiz