Expertisen zu Honorarofferten

Lesedauer ca. 5 Minuten. –


Die Beurteilung von Architektenhonoraren und Planerverträgen mit Architekten ist die häufigste Spontanberatung von mir. Aufgrund langjähriger Erfahrungen bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass es nicht genügt, die Höhe des Honorars lediglich aufgrund einiger weniger Honorarfaktoren beurteilen zu wollen. Zu den wichtigen Faktoren gehören etwa der Schwierigkeitsgrad n und der mittlere Stundenansatz h. Diese beiden Faktoren sind zwar gut und wichtig, sie reichen aber nicht aus, um ein zuverlässiges Bild zu erhalten. Es gibt viele zusätzliche Einstellmöglichkeiten bei der Honorarkalkulation, die das Bild unter Umständen komplett verfälschen können.

Wenn ich eine Plausibilitätsbetrachtung zur Höhe des Honorars vornehme, baue ich die Kalkulation deshalb stets von Beginn weg neu auf. Ich kontrolliere nicht bestehende Formeln und Berechnungsweisen, sondern erstelle aufgrund meiner Einschätzungen eine völlig neue Kalkulation. Dabei schaue ich mit Absicht die vorhandene Berechnung zunächst gar nicht im Detail an, um nicht von allfälligen Fehlern irregeleitet zu werden. Nur so ist es möglich, Fehlannahmen und Missverständnissen auf die Schliche zu kommen, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.

Für die Honorarfaktoren wie Schwierigkeitsgrad n, Korrekturfaktor r oder mittleren Stundenansatz h setze ich Werte ein, die ich für das konkrete Bauprojekt als marktgängig erachte. Den von mir ermittelten Wert für das Honorar vergleiche ich mit dem Wert im Angebot und gebe dazu eine Beurteilung ab.

Die Methode der üblichen Honorarermittlung nach SIA wird ausführlich in meinem Buch «Bauplanerhonorare» beschrieben. Näheres zum Buch hier >>>

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Umfang der Kontrollpunkte

Im Rahmen der Plausibilitätsbetrachtung einer Honorarofferte untersuche und bewerte ich die alle Honorarfaktoren gemäss der Honorarformel nach Art. 7 SIA-Honorarordnung 102 (Architekten). Sie trägt den offiziellen Namen «Honorarberechnung nach den aufwandbestimmenden Baukosten» und ist in der Praxis auch unter dem Begriff des Zeitaufwandmodells bekannt. Zurzeit ist die Ausgabe 2014 massgebend.

B = aufwandbestimmende Baukosten

Ist der Umfang der aufwandbestimmenden Baukosten B richtig berechnet?
Sind Kostenblöcke aus den Anlagekosten entfernt, die nicht aufwandbestimmend sind (Honorare, Baunebenkosten etc.)?

Einige weitere Informationen zu den aufwandbestimmenden Baukosten sind im Beitrag «Aufwandbestimmende Baukosten B in der Honorarformel zu hoch» zu finden.

p = Grundfaktor für den Stundenaufwand

Sind die Koeffizienten Z1 und Z2 aktuell, die dem Grundfaktor zugrunde liegen?
Wird der Faktor p aus den Koeffizienten Z1 und Z2 richtig berechnet?

n = Schwierigkeitsgrad

Ist der angenommene Schwierigkeitsgrad n plausibel?

Hinweis: Bei aufgeteilter Architektenarbeit trifft man gelegentlich auf die Tatsache, dass der planende Architekt und der ausführende Partner (Baumanager) nicht den gleichen Schwierigkeitsgrad in ihre Kalkulation einsetzen. Es ist zu überprüfen, was die Gründe dafür sind.

q = Leistungsanteil

Beim Leistungsanteil bin ich schon oft auf Überraschungen gestossen.
Fragen stellen sich beispielsweise dann, wenn der Leistungsanteil unerklärlich rief ist.

Beispiele von Teilleistungen, die gelegentlich nicht oder nicht vollständig im Leistungsanteil q berücksichtigt werden:
— gestalterische Leitung
— Ausführungspläne

Weitere Informationen zu unerwartet tiefen Leistungsanteilen sind im Beitrag «Leistungsanteil (Honorarfaktor q) unerklärlich tief» zu finden.

r = Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor wird in der Praxis für alles Mögliche verwendet, was gemäss Art. 7.8 SIA 102 (2014) auch ausdrücklich vorgesehen ist.

Dazu gehören beispielsweise Einflüsse wie die folgenden:
— vorhandene Bauten
— Realisierung in Etappen
— Umbau bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Betriebes im Gebäude
— Wiederholung von Bauten

Nicht mehr Gegenstand des Faktors r ist seit 2014 der Umbauzuschlag (siehe nachfolgend Faktor U).

U = Faktor für Umbau, Unterhalt, Denkmalpflege

Der Faktor U ist das jüngste Mitglied in der Familie der Honorarfaktoren und erst mit der Ausgabe 2014 der SIA-Honorarordnungen 102 ff. in die Honorarformel aufgenommen worden. Vorher ist der Umbauzuschlag mit dem Anpassungsfaktor r berücksichtigt worden.

Einzelheiten zur Bemessung des Faktors U sind der SIA-Honorarordnung 102 zu entnehmen (Art 7.14 SIA 102; 2014).

Erfahrungsgemäss gibt es bei der Festlegung des Faktors U einen erheblichen Ermessensspielraum.

i = Teamfaktor

Der Teamfaktor i ist erst 2003 eingeführt worden. Er ist der Produktivitätsfaktor. Mit ihm hängt das Honorar nun auch von der Produktivität ab: Wer produktiver arbeitet, kann ein günstigeres Honorar anbieten.

Der Teamfaktor i hat in den ersten Jahren nach 2003 praktisch keine Rolle gespielt. Nach der mehrmaligen Revision der Z-Werte durch den SIA im Zeitraum bis 2012 sind die darauf basierenden p-Werte grösser geworden und mit ihnen der durchschnittliche Zeitaufwand Tm. Erst jetzt ist Luft in der Kalkulation entstanden, um den Teamfaktor i effektiv auch zu verwenden. In den letzten Jahren bin ich gelegentlich auf i-Werte gestossen, die kleiner sind als 1.0.

s = Faktor für Sonderleistungen

Ich habe noch nie eine Honorarformel gesehen, in welcher der Faktor s gemäss dem vorgesehenen Zweck verwendet worden ist. In Art. 7.10 SIA 102 (2014) wird nämlich postuliert, dass der Architekt für besonders hochwertige Leistungen ein höheres Honorar vereinbaren könne und dass dafür der Faktor s zu verwenden sei.

Dafür habe ich schon oft festgestellt, dass der Faktor s für ganz profane Dinge angewendet wird. Dabei kann es sich etwa um einen Zuschlag für Reisen handeln. Gelegentlich dient er auch schlicht als Rabattfaktor.

h = angebotener Stundenansatz

Hier findet man in der Praxis eine erhebliche Spannweite. Der mittlere Stundenansatz, der in Form des Faktors h in die Honorarformel eingesetzt wird, dürfte etwa von 100 Fr. bis 165 Fr. reichen. Ich kann mir nicht recht erklären, wieso die Streuung so gross ist.

Die absolute Höhe des Faktors h darf aber nicht überbewertet werden. Die Gesamtwirkung aller Faktoren ist entscheidend für die Honorarhöhe.

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Richtpreis für eine Plausibilitätsbetrachtung zum Honorar

In einfachen Fällen kostet eine fundierte Zweitmeinung zu einem Honorarangebot etwa 300 Fr. In komplizierteren Fällen ist mit etwa 400 Fr. zu rechnen (Aufteilung der Architektenleistung auf zwei Vertragspartner; Wiederholungsrabatt bei mehreren gleichartigen Gebäuden etc.).

In der Expertise eingeschlossen ist eine Stellungnahme zum Entwurf des Planungsvertrags.

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Textgeschichte
22. Januar 2020
Feinoptimierung des Textes; ohne wesentliche inhaltliche Änderung

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Dieser Blog enthält Dutzende von Fachbeiträgen, die sich primär an Bauherrschaften richten. Sie sind gegliedert nach Sachgebieten. Die beiden wichtigsten Themenbereiche sind «Honorarfragen» und «Bauen mit einem Architekten». Benutzen Sie das Menu, um zu der Fragenkategorie zu gelangen, die Sie besonders interessiert. – Hans Röthlisberger, Bauherrenberater, Gwatt (Thun) / Schweiz


 

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