Leistungsanteil (Honorarfaktor q) in der SIA-Honorarformel

Lesedauer ca. 4 Minuten. –


Bei der Prüfung eines Honorarangebots für Architektenleistungen fällt mir auf, dass der Leistungsanteil q in der üblichen SIA-Honorarformal ungewöhnlich niedrig ist. In der Praxis ist es sehr selten, dass ein Honorarfaktor zu tief ist. Meistens ist er eher zu hoch, damit auch das Honorar entsprechend hoch ausfällt. Es liegt deshalb auf der Hand, dass ich bei der Prüfung diesen Sachverhalt genauer anschaue.

Das Honorar wird bemessen gemäss der normalen SIA-Honorarformel, welche auch als Zeitaufwandmodell bekannt ist (Art. 7 SIA-Honorarordnung 102/2014: «Honorarberechnung nach den aufwandbestimmenden Baukosten»).

Der Leistungsanteil q ist einer der Honorarfaktoren in dieser Honorarformel. Mit ihm wird der Umfang der zu erbringenden Planungsleistungen bei der Honorarberechnung berücksichtigt. Zentrale Hilfsmittel zur Festlegung des Leistungsanteils sind ein umfangreicher Leistungsbeschrieb und eine Leistungstabelle mit Prozentwerten für die einzelnen Planungsschritte.

Literaturhinweise

Eine ausführliche Beschreibung des SIA-Honorarwesens ist in meinem Buch «Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherren (2017)» zu finden.
Nähere Informationen zum Buch hier >>>

Erläuterungen zum Leistungsanteil gibt es im Abschnitt «Faktor q: Leistungsanteil» auf Seite 63.

Meine Methode zur Prüfung eines Planervertrags ist beschrieben im Blogbeitrag «Expertisen zu Honorarofferten».

Gelegentlich zeigt es sich bei der Prüfung, dass einer der Honorarfaktoren zu hoch ist, wodurch das Honorar tendenziell zu grosszügig ausgewiesen wird. Nachfolgend gebe ich dafür zwei Beispiele an:

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Analyse der Abweichungen beim Leistungsanteil q

Nun kehre ich wieder zum konkreten Fall zurück, der etwas aus der Rolle fällt, weil der Honorarfaktor des Leistungsanteils q offensichtlich zu tief ist.

Für die Analyse der Abweichungen wird die Leistungstabelle gemäss SIA-Honorarordnung 102 (Architekten) herangezogen. Sie ist in der Honorarordnung enthalten unter Art. 7.7 SIA 102 (Ausgabe 2014).

Die Leistungstabelle ist unten dargestellt. Die Spalte ganz rechts (in gelber Farbe) enthält die reduzierten Prozentanteile gemäss Angebot des Architekten. Links davon sind die normalen Prozentwerte gemäss SIA-Honorarordnung 102 aufgeführt.

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Leistungstabelle gemäss SIA-Honorarordnung 102 (Architekten)
Art. 7.7 SIA 102; Ausgabe 2014 (vereinfacht)

11-3-2018_leistungsanteil_1

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Die grösste Abweichung besteht bei den Ausführungsplänen, wo nur 5% statt normalerweise 15% berechnet werden. Ganz verzichtet wird auf die Berechnung der gestalterischen Leitung, was weitere 6% ergibt. Kleinere Einsparungen findet man zudem beim Bauprojekt und bei den Ausschreibungsplänen. Obwohl die gesamte Architektenleistung erbracht wird (also 100 Leistungsprozente), beansprucht der Architekt nur einen Leistungsanteil q von 80%.

Die tieferen Werte (blau dargestellt) im Vergleich zur Basis nach SIA-Honorarordnung 102 sind vermutlich darauf zurückzuführen, dass der Anbieter davon ausgeht, bei diesen Leistungen weniger Aufwand zu haben als gemäss SIA-Vorlage eigentlich vorgesehen ist. Die Ausführungspläne beispielsweise entstehen gemäss seiner Ansicht ohne viel zusätzliche Arbeit mehr oder weniger automatisch aus den Ausschreibungsplänen, und die gestalterische Leitung scheint ihm erfahrungsgemäss kaum mit nennenswerten eigenen Leistungen verbunden zu sein.

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Motive zur Anwendung eines zu tiefen Leistungsanteils

Wir haben es hier mit einer seltsamen Praxis der Honorarberechnung zu tun, die wohl auf der aktuell verwendeten Honorarformel gemäss SIA-Honorarordnung 102 basiert, diese aber ziemlich unorthodox interpretiert. Der zu tiefe Leistungsanteil q wird quasi als Rabattfaktor benutzt. Anhand der Honorarformel ergibt sich ein relativ günstiges Honorar, ohne dass ein Rabatt offen ausgewiesen wird.

Wahrscheinlich geht es darum, den tiefen Preis der Planungsleistung zu tarnen, indem nicht ein offen ausgewiesener Rabatt angewendet wird oder ein viel zu tiefer Stundenansatz. Dies würde als unseriös erscheinen.

Der nicht sachkundige Bauherr kommt durch diese Praxis natürlich nicht zu Schaden. Störend ist aber, dass die Honorarberechnung von ihm (und allfälligen sachkundigen Beratern) nur schlecht nachvollzogen werden kann.

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Korrektur des Honorars mit dem Teamfaktor wäre besser

Selbstverständlich ist es nicht verboten, dass der offerierende Architekt die SIA-Honorarformel etwas ungewöhnlich interpretiert und einige der Leistungen gemäss Leistungstabelle quasi unterschlägt und bei seiner Honorarkalkulation nicht berücksichtigt. Vermutlich wäre es aber sinnvoller, den Teamfaktor i für die Korrektur einzusetzen. Er ist nämlich ausdrücklich dafür vorgesehen, um das durchschnittliche Zeitbudget gemäss Honorarformel nach unten zu korrigieren, wenn der Architekt für die konkrete Planungsaufgabe einen entsprechend tiefen Zeitbedarf veranschlagt. Mit dem Teamfaktor i wird der durchschnittliche Zeitaufwand gemäss Honorarformel zum auftragsspezifisch prognostizierten Zeitaufwand.

Man kann den Teamfaktor i somit auch als Produktivitätsfaktor betrachten. Die hohe Produktivität eines sehr effizienten Planerteams wird mit einem Teamfaktor berücksichtigt, der kleiner ist als 1.

Konkret kommt es auf das Gleiche heraus, wenn der Architekt in der Honorarformel für den Teamfaktor i den Wert 0.8 einsetzt, wie wenn er er den Leistungsanteil q (wie oben dargelegt) mit 80% gewichtet. Aber die erste Variante entspricht eher dem Systemgedanken der Honorarformel und ist somit besser nachvollziehbar.

Aber wahrscheinlich sind die Architekten, die bei einzelnen Leistungspositionen gar keinen Zeitaufwandwand einsetzen, mit der aktuellen SIA-Honorarordnung so schlecht vertraut, dass sie den tieferen Sinn des Teamfaktors gar nicht begreifen.

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Textgeschichte
2. Februar 2020: Text generell etwas ausgeweitet

12. Mai 2023: Titel des Blogbeitrags leicht abgeändert

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Dieser Blog enthält Dutzende von Fachbeiträgen, die sich primär an Bauherrschaften richten. Sie sind gegliedert nach Sachgebieten. Die beiden wichtigsten Themenbereiche sind «Honorarfragen» und «Bauen mit einem Architekten». Benutzen Sie das Menu, um zu der Fragenkategorie zu gelangen, die Sie besonders interessiert. – Hans Röthlisberger, Bauherrenberater, Gwatt (Thun) / Schweiz


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