Planen und Bauen ohne Architekten

Lesedauer ca. 15 Minuten. –


Bei kleineren Bauprojekten verzichtet die Bauherrschaft gelegentlich auf den Beizug von Fachleuten für Bauplanung und Bauleitung. Oft geht es dabei um Sanierung und Umbau von selbst genutztem Wohneigentum.

Die Bauherrschaft muss sich aber bewusst sein, dass Eigenplanung nicht nur etwas Honorar spart, sondern auch den Verzicht auf sehr viel Planungswissen bedeutet.

Dieses Manko kann auf vielen Gebieten schmerzhaft sein: bei der Bautechnik (Bauschäden), der Vertragsgestaltung (Werkvertragsrecht) oder der Bauleitung (Rechnungskontrolle). Einfach und risikolos ist Eigenplanung somit keineswegs.

In diesem Blogbeitrag betrachten wir das Planen und Bauen ohne Architekten näher und gehen dabei auf mannigfaltige Gesichtspunkte ein.

.

A. Anforderungen an die Bauherrschaft

In diesem Abschnitt gehen wir einige Baumassnahmen durch, die grundsätzlich ohne Beizug eines Architekten ausgeführt werden können, und machen uns Überlegungen zu den Anforderungen an die Bauherrschaft. Sie können gering, mittel oder hoch sein.

A1. Geringe Anforderungen

Bei den nachfolgend aufgeführten Baumassnahmen sind die Anforderungen an die Bauherrschaft gering.

  • Baumassnahmen, die nur einen Raum betreffen. Es kann dabei etwa um die Auswechslung der Kücheneinrichtung gehen oder um die Renovation des Badezimmers.
  • Renovationsarbeiten an den Raumoberflächen. Dazu gehören beispielsweise Malerarbeiten oder die Auswechslung von Bodenbelägen.
  • Einfachere Arbeiten an der Gebäudehülle (Beispiele: Ersatz von Fenstern; Dämmung einer bisher nicht isolierten Estrichdecke). Aber Achtung: Hier kommt man meistens nicht ohne externes Fachwissen aus. Näheres dazu siehe nächsten Abschnitt B «Notwendiges bautechnisches Wissen».
  • Einbau eines neuen Cheminées. Vermutlich braucht es dazu eine Baubewilligung (je nach Kanton unterschiedlich geregelt).
  • Renovationsarbeiten an elektrischen Installationen (Beispiele: Ersatz von alten, nicht fehlerstromgeschützten Verkabelungen; Ersatz des Tableaus).

A2. Mittlere Anforderungen

Bei Baumassnahmen wie den folgenden sind aus meiner Sicht die Anforderungen an die Bauherrschaft mittelhoch, wenn sie ohne Architekten ausgeführt werden.

  • Bauperimeter umfasst mehrere Räume. Mit einzelnen Anpassungen am Grundriss.
  • Einbau einer neuen Wärmeerzeugung (beispielswiese Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit Grundwassernutzung). Es braucht dazu nicht unbedingt einen Architekten, aber andere Fachleute, die beim Baugesuch und den recht umfangreichen Baumassnahmen helfen.
  • Einbau einer Schleppgaube im Dachgeschoss. Die Konzeption der Gaube, die alle baugesetzlichen Anforderungen einhält, ist recht anspruchsvoll.

In vielen Fällen sind neue Pläne erforderlich. Bei Bedarf kann das Erstellen der Pläne extern beauftragt werden (siehe Abschnitt D «Pläne»).

A3. Hohe Anforderungen

Die Bauherrschaft kann grundsätzlich auch komplexe Bauvorhaben in eigener Kompetenz realisieren, also ohne Architekten. Hier sind die Anforderungen aber hoch. Externe Unterstützung dürfte meistens unerlässlich sein, etwa beim Erstellen der Pläne. Auch ohne bautechnische Beratung geht es oft kaum.

Beispiele von Bauvorhaben mit hohen Anforderungen an die Bauherrschaft:

  • Umfassende energietechnische Sanierung
  • Grösserer Umbau mit erheblicher Grundrissveränderung

.

B. Notwendiges bautechnisches Wissen

Wenn die private Bauherrschaft auf den Beizug eines Architekten verzichtet, muss sie sich überlegen, auf welchen anderen Wegen sie zum bautechnischen Fachwissen kommt, das in den meisten Fällen erforderlich ist.

Nachfolgend gehe ich auf zwei wichtige Sachgebiete näher ein: das Energiewesen und die Bauphysik. Die Aufzählung ist aber keineswegs abschliessend.

B1. Energiewesen

Als Energiewesen bezeichnen wir das Sachgebiet, das sich mit Heizung, Wärmedämmung und dergleichen befasst. Ein gewisses bautechnisches Wissen auf diesem Gebiet ist bei den meisten privaten Sanierungsvorhaben nützlich bis unerlässlich.

Bei vielen älteren Wohngebäuden wird die energetische Sanierung etappenweise realisiert. Die Bauherrschaft benötigt bei diesem Vorgehen eine Fachperson (beispielsweise einen Energieberater), der ihr hilft, den Sanierungspfad zu definieren.

Der Sanierungspfad kann vorsehen, dass die energiebezogenen Sanierungsmassnahmen etwa in folgender Reihenfolge umgesetzt werden:

  • neue Wärmeerzeugung (beispielsweise Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit Grundwassernutzung)
  • Verbesserung der Wärmedämmung an Dach und Kellerdecke
  • Verbesserung der Wärmedämmung an Fassade und Fenstern

B2. Bauphysik

Bauphysikalisches Fachwissen ist bei vielen privaten Sanierungsvorhaben kritisch.

— Beispiel 1 
Beim Einbau von neuen Fenstern in schlecht wärmegedämmten Häusern besteht die Gefahr, dass es zu Schimmelpilzbildung kommt, weil die Gebäudehülle mit den neuen Fenstern zu dicht wird (der Wasserdampf in der Raumluft kann nicht mehr so gut entweichen). Mit einer Fachperson mit bauphysikalischen Kenntnissen ist zu besprechen, wie der Gefahr begegnet werden kann. Es braucht für diese Beratung nicht unbedingt einen professionellen Bauphysiker. Vielleicht verfügt auch der Fensterbauer über das notwendige Wissen und die entsprechenden Erfahrungen.

— Beispiel 2 
Der kalte Estrich soll gegenüber dem darunter liegenden warmen Geschoss besser wärmegedämmt werden. Bei dieser Baumassnahme kann beispielsweise die Gefahr bestehen, dass Wasserdampf aus dem warmen Gebäudeteil in die Dämmung eindringt und dort kondensiert. Dies muss unbedingt vermieden werden, denn eine nasse Wärmedämmung verliert ihre Dämmeigenschaften und verrottet. Mit geeigneten bauphysikalischen Massnahmen kann dieser Gefahr begegnet werden, etwa durch die Anordnung einer Dampfsperre unterhalb der neuen Wärmedämmung. Auch hier braucht es nicht unbedingt einen professionellen Bauphysiker. Die Lieferanten von Dämmmaterialien verfügen teilweise über kompetente Fachberater, welche man für solche Sachfragen beiziehen kann.

.

C. Baugesuch

Die Bauherrschaft informiert sich mit Vorteil bei den lokalen Baubehörden (z.B. Bauinspektorat), ob es für das geplante Bauvorhaben eine Baubewilligung braucht.

Falls ja: Welche Unterlagen müssen für das Baugesuch eingereicht werden? Zu denken ist hier insbesondere an eine ganze Reihe von Formularen, bei denen im Falle von kleineren Umbauten und Sanierungen nicht so ohne weiteres klar ist, in welchem Umfang sie ausgefüllt werden müssen.

Achtung: Unter Umständen sind bereits unscheinbare Baumassnahmen bewilligungspflichtig! Beispiele: Einbau Schwedenofen; Erstellung eines Zauns mit einer gewissen Höhe.

Die Behörden geben auch Auskunft über das Baugesetz und dessen Interpretation für das konkrete Bauvorhaben.

Beispiele von Fragen zum Bauvorhaben, gezeigt am Beispiel des Einbaus einer Dachgaube:

  • Wie sind die Gestaltungsvorschriften zu interpretieren, die sehr detailliert sein können?
  • Auf welche Weise sind die Massvorschriften zu verstehen (minimale und maximale Längen, Höhen und Abstände)?

.

D. Pläne

Bei Baumassnahmen, die von der Bauherrschaft ohne Architekten ausgeführt werden, sind hinsichtlich der notwendigen Pläne zwei Fälle zu unterschieden: die bestehenden alten Baupläne sind ausreichend, oder es müssen neue Pläne erstellt werden.

D1. Bestehende Baupläne ausreichend

Für viele einfache Bauvorhaben sind die bestehenden Baupläne ausreichend, die teilweise schon ziemlich alt sein dürften. Es kann sich dabei um Baumassnahmen wie die folgenden handeln:

  • Küchensanierung
  • Arbeiten an Raumoberflächen (Bodenbeläge, Malerarbeiten etc.)
  • Energietechnische Einzelmassnahmen (Einbau Wärmepumpe; Einrichtung Schwedenofen etc.).

D2. Neue Pläne erforderlich

Bei aufwendigeren Bauvorhaben ist es nötig, neue Pläne anzufertigen. Da dafür kein Architekt zur Verfügung steht, muss eine Ersatzlösung gefunden werden. Das Zeichnen der notwendigen Baupläne kann beispielsweise einer Bauzeichnerin in Auftrag gegeben werden, die neben ihrer Familienarbeit zuhause sporadisch derartige Zeichnungsarbeiten ausführt. Auch ein Student oder eine Studentin des Baufachs kann in Frage kommen, der oder die neben ihrem Studium als Nebenerwerb Freelancearbeiten für das Bauplanungsgewerbe erbringt.

Neue Pläne sind beispielsweise bei Bauvorhaben wie den folgenden erforderlich:

— Grösserer Umbau und Sanierung mit Grundrissänderung 
Benötigt werden hier Werkpläne 1:50 und relevante Detailpläne (z.B. für Badezimmer, Treppe etc.)

— Einbau einer Dachgaube
Zu erstellen sind Baugesuchspläne und Detailpläne (z.B. Konstruktionsplan der Gaube), benötigt von Zimmermann, Spengler und Dachdecker

Es ist auch denkbar, dass eine Bauherrschaft mit Zeichenkenntnissen die Baupläne selber erstellt. Es muss sich dabei nicht zwingend um Kenntnisse aus dem Bauwesen handeln. Ich habe beispielsweise einmal die Baugesuchspläne für einen grossen Umbau eines Einfamilienhauses gesehen, die von einem Ingenieur des Maschinenbaus angefertigt worden sind. Alle Pläne sind maschinenbaumässig vermasst gewesen – in Millimetern. Die Gemeinde hat das Baugesuch aufgrund dieser Pläne genehmigt, ohne Umstände zu machen.

.

E. Ausschreibung

Unter der Ausschreibung verstehen wir das Einholen von Offerten für Bauleistungen, meist gegliedert nach Arbeitsgattungen.

E1. Ausschreibungsunterlagen in laienhafter Form

Die Ausschreibungsunterlagen, die von einem Bauherrn als Laien angefertigt werden, unterschieden sich fundamental von professionell ausgearbeiteten Ausschreibungsunterlagen des Bauplanungsgewerbes.

Die gewünschten Bauleistungen werden in laienhafter Sprache beschrieben. Die normierten kleinen Leistungseinheiten des Baugewerbes (bezeichnet als Normpositionen) sind dem Bauherrn in aller Regel nicht bekannt. Es werden meist auch keine Vorausmasse ermittelt (Berechnung der erforderlichen Mengen).

E2. Besser Pläne als Texte

In einigen Fällen ist es zu empfehlen, für die gewünschten Bauarbeiten möglichst aussagekräftige Pläne zu erstellen. Es können auch nur Handskizzen sein.

— Beispiel
Nehmen wir an, in einem alten Rieghaus soll eine Wandfläche durch den Schreiner neu so verkleidet werden, dass sie formal gleich aussieht wie die übrigen Wände im Haus, die aus gestemmten Holzprofilen bestehen. Mit Text kann man eine solche Schreinerarbeit nicht gut beschreiben, wir wir selber gerade feststellen. Wenn der Bauherr aber schon nur eine Skizze der gewünschten neuen Holzwand vorlegt, weiss der Schreiner ziemlich genau, was der Bauherr will (siehe Plan unten). Er ist in der Lage, dafür den Preis anzugeben.

Plan für die Ausschreibung von Schreinerarbeiten (Verkleidung eines Wandstücks in historisierender Konstruktion)

18-6-2019_bauen_ohne_architekt_1

E3. Erläuterung der Bauarbeiten vor Ort

In aller Regel holt der Bauherr, der ohne Architekten selber baut, im Hinblick auf die Offertstellung die Handwerker ins Haus, mit denen er gerne bauen möchte. Er zeigt ihnen ausführlich die gewünschten Bauarbeiten und gibt ihnen einige Pläne mit. Diese Angaben reichen aus, damit die Handerker ihre Offerten ausarbeiten können.

.

F. Vergabe

Bauherren, die ohne Architekten bauen, holen in der Regel nicht so viele Offerten ein pro Arbeitsgattung. Oft dürften es nur eine oder zwei sein. Richtige Vergabeverhandlungen, bei denen die Offerten mit den anbietenden Handwerkern im Detail besprochen werden, gibt es kaum. Typischerweise ruft der Bauherr die anbietenden Handwerker an und fragt etwa danach, ob sie noch ein Preiszugeständnis machen könnten. Und damit hat es sich mit den Vergabeverhandlungen.

Die Arbeitsvergabe ist der letzte Moment, um sich nochmals grundsätzliche Fragen zu stellen im Hinblick auf die Bestellung der Bauarbeiten. Auf drei dieser Fragen wollen wir näher eingehen.

Frage F1:
In welchem Umfang können Bauarbeiten zu einem Pauschalpreis bestellt werden?

Generell möchte die Bauherrschaft beim Bauen Preissicherheit haben. Das Bauen sollte für sie finanziell kalkulierbar sein, speziell bei einem Sanierungsvorhaben, das erhöhte Risiken bietet.

Die Bestellung von Bauarbeiten zu einem pauschalen Preis ist ein empfehlenswerter Weg, um mehr Preissicherheit zu erhalten. Die Art und Weise, wie private Bauherren ohne Architekten bei vielen Arbeitsgattungen Offerten einholen, ist eine brauchbare Basis zur Vereinbarung von pauschalen Preisen. Das Vorgehen ist nämlich ähnlich wie beim Generalunternehmermodell. Dort bestehen die Ausschreibungsunterlagen aus einem Baubeschrieb und einem Satz Plänen. Beim Einholen von Offerten durch einen Laienbauherrn ist es nicht viel anders: auch hier gibt es einen Beschrieb (in Prosa, laienhaft) und bei Bedarf einen «Vertragsplan» (auch wenn es nur eine Skizze ist).

Ein Plan ist nur bei komplizierten neuen Bauteilen nötig. Ein Beispiel dafür haben wir im Absatz E2 kennengelernt (Verkleidung einer Wand in historisierender Konstruktion).

Bei vielen Arbeitsgattungen sind aber keine Pläne nötig, weil man den Umfang der vorgesehenen Arbeiten anlässlich einer Besichtigung des bestehenden Gebäudes erkennen kann. Dazu zählen Handwerkerleistungen wie die folgenden:

  • Malerarbeiten
  • neue Bodenbeläge
  • Ersatz der Fenster
  • neue Heizung
  • Reparatur von Vordach nach Hagelschaden

Wie wir weiter oben bereits festgehalten haben (Punkt E1), sind die Ausschreibungsunterlagen des privaten Bauherrn, der ohne Architekten baut, in der Regel sehr einfach gehalten. Es gibt weder Leistungsverzeichnisse mit Normpositionen noch Vorausmasse.

Aber auch bei dieser Ausgangslage kommt das Angebot des Handwerkers oder Lieferanten meistens in einer professionellen Form daher. Das Leistungsverzeichnis ist nach sachlich richtigen Kriterien gegliedert und die Mengen der einzelnen Leistungen sind vom anbietenden Unternehmer so gut wie möglich abgeklärt worden. Er weiss also sehr gut darüber Bescheid darüber, welche Arbeiten er erbringen muss und geht hinsichtlich der Kalkulation seines Preises kaum Risiken ein. Er ist daher oft dazu bereit, die angebotenen Leistungen zu einem pauschalen Preis zu erbringen.

Möglicherweise gibt es innerhalb des ganzen Leistungsbereichs eines Handwerkers Teilarbeiten, bei denen der Aufwand nicht so genau kalkulierbar ist. Dann nimmt man diese aus dem Leistungsumfang des pauschalen Werkpreises heraus und rechnet sie offen ab. Man geht also auch hier ähnlich vor wie bei einem Generalunternehmergeschäft, wo man für schlecht kalkulierbare Teilarbeiten Budgetbeträge einsetzt, die dann nach Ergebnis abgerechnet werden.

Bauarbeiten wie die folgenden können in der Regel gut zu einem pauschalen Preis bestellt werden:

  • komplette Sanierung eines Daches (mit Zimmerarbeiten, Spengler, Dachdecker)
  • Schreinerarbeiten; auch komplizierte wie z.B. Wandverkleidungen in einem alten Rieghaus; Voraussetzung: Plan (oder Planskizze) liegt vor
  • viele Malerarbeiten
  • Bodenbeläge

Weniger gut geeignet zur Bestellung zu einem Pauschalpreis sind beispielsweise elektrische Installationen. Hier wird der Preis im Vorfeld oft nur ungefähr ermittelt. Der genaue Preis ergibt sich erst nach der Arbeitsausführung, wenn beispielsweise die Länge der verlegten Kabel an Ort und Stelle ausgemessen werden können.

Grundsätzlich wäre es auch möglich, elektrische Installationen im Umbaubereich pauschal zu bestellen. In der Praxis dürfte es oft am erhöhten Planungsaufwand scheitern, den der Elektriker für die Erstellung des Angebots treiben müsste.

Frage F2:
Können Bauarbeiten zu grösseren Paketen zusammengefasst werden?

Generell ist es für die Bauherrschaft einfacher, wenn sie mit wenigen
Handwerkern zu tun hat. Ein Umbau oder eine Sanierung mit einer überblickbaren Zahl von Vertragspartnern vereinfacht den ganzen Bauprozess. Die Bauleitung ist übersichtlicher. Es gibt weniger Schnittstellen, an denen Fehler passieren können.

Die Bauherrschaft soll sich daher die Frage stellen, ob das vorgesehene Leistungspaket eines Handwerkers allenfalls noch etwas ausgeweitet werden könnte. Diese Überlegung macht man sich idealerweise bereits bei der Ausschreibung der Bauarbeiten, aber jetzt ist der letzte Moment dazu.

— Beispiel 1: Arbeiten am Dach
Die Handwerker im Dachbereich wie Zimmermann, Spengler und Dachdecker arbeiten in der Praxis oft zusammen. Es kann daher in Betracht gezogen werden, für den ganzen Dachbereich nur einen einzigen Vertragspartner zu haben (beispielsweise den Zimmermann). Er organisiert sich selber mit den anderen Handwerkern und zieht diese als Unterauftragnehmer bei.

— Beispiel 2: Innenumbauten
Es gibt Bauteile im Innenbereich, die grundsätzlich von verschiedenen Handwerkern ausgeführt werden können. Ein Beispiel sind nicht tragende Trennwände. Sowohl der Gipser wie der Schreiner sind in der Lage, vergleichbare Trennwände mit ähnlichen Leistungsmerkmalen zu erstellen.
Diese Wahlfreiheit lässt sich ausnutzen, um die Organisation der Bauausführung zu vereinfachen. Oft ist bei Innenausbauarbeiten in Holzhäusern der Schreiner der Haupthandwerker. Seine Arbeitstätigkeit umfasst zum Beispiel Deckenverkleidungen, Parkettböden, Einbaumöbel, Einbauküchen und dergleichen. Wenn er nun zusätzlich noch die Trennwände erstellt, kann man sich unter Umständen den Gipser ganz sparen, da es in Holzhäusern oft nur am Rande Gipserarbeiten gibt.

— Beispiel 3: Gerüst
In der Regel ist es für einen privaten Bauherrn nicht zu empfehlen, das Gerüst bei einem Gerüstbauer direkt zu bestellen. Besser wird es in den Leistungsumfang eines anderen Handwerkers eingeschlossen, obwohl dies vermutlich in paar Prozent teurer ist. In Frage kommen etwa der Maler (für Malerarbeiten an der Fassade) oder der Dachdecker (für Arbeiten am Dach).

Frage F3:
Ist GU-ähnliche Realisierung ein Thema?

Zu guter Letzt kann man sich auch die Frage stellen, ob ein GU-ähnliches Realisierungsmodell das Richtige wäre. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass man nur einen Vertragspartner hat, der das Sanierungsvorhaben zu einem mehr oder weniger festen Preis ausführt. Siehe dazu den Blogbeitrag «Kleinere Sanierungen und Umbauten mit GU-ähnlichen Realisierungsmodellen».

Für eine Dachsanierung, die von einem Bauherrn allein durchgeführt wird (ohne Architekten), könnte beispielsweise ein Anbieter gemäss Beispiel A3 in Frage kommen (Handwerkerfirma als sporadische Gesamtanbieterin von Sanierungsleistungen).

.

G. Werkvertrag

Nach der Auftragsvergabe kann der Werkvertrag mit dem ausgewählten Handwerker angefertigt werden. Die Vertragsgestaltung unterscheidet sich bei Eigenplanung oft stark vom Vorgehen bei professionellen Planern.

Das Thema der Vertragsgestaltung bei Eigenplanung ist detailliert behandelt im Blogbeitrag «Bauwerkverträge – professionelle und laienhafte».

.

H. Bauleitung

Hier ist zu unterschieden, ob einfache Bauleitungsaufgaben von der Bauherrschaft selber wahrgenommen werden oder ob einer der Handwerker mit Bauleitungsaufgaben betraut wird.

H1. Bauleitung durch die Bauherrschaft

Wenn eine Bauherrschaft ohne Architekten baut, ist sie selber für die Bauleitung verantwortlich. Eine solche Tätigkeit ist aber nur bei einfachen Bauleitungsaufgaben möglich. Eine nicht sachkundige Bauleitung kann beispielsweise überwachen, ob die Malerarbeiten in den vorgesehenen Räumen ausgeführt werden oder ob der Verlegefachmann in den richtigen Räumen die Bodenbeläge ersetzt.

Falls die Bauarbeiten im eigenen Wohnhaus stattfinden, kann dies hinsichtlich der Bauleitung von Vorteil sein. Der Bauherr ist für allfällige Fragen direkt ansprechbar. Auch bei der Überwachung von Regiearbeiten dürfte es nützlich sein, wenn die Bauherrschaft stets vor Ort ist und eine gewisse Plausibilitätskontrolle zu den geleisteten Stunden vornehmen kann.

Aber eine richtige Bauleitung ist von einer Bauherrschaft, die keine bautechnischem Kenntnisse hat, natürlich nicht zu erwarten. Eine Laienbauleitung kann nicht überwachen, ob Bauarbeiten fachlich richtig ausgeführt werden, was beispielsweise schon bei auf den ersten Blick einfachen Malerarbeiten schwierig sein kann. Sie ist auch kaum in der Lage, eine richtige Abnahme durchzuführen, da sie unter Umständen gar nicht weiss, worum es bei der Abnahme überhaupt geht.

H2. Bauleitung durch beauftragen Schlüsselunternehmer

Bei Baumassnahmen ohne Architekten ist es unter Umständen möglich, einen wichtigen Werkunternehmer mit Bauleitungsaufgaben zu betrauen. Ich habe dieses Vorgehen bei eigenen kleineren Bauvorhaben auch schon gewählt.

— Beispiel 1
Nehmen wir die Sanierung eines Badezimmers. Die Apparate werden ausgewechselt und alle Oberflächen ersetzt. Für ein solches Bauvorhaben braucht es eine ganze Reihe von Handwerkern wie Sanitärinstallateur, Elektriker, Plättlileger, Schreiner, Bodenleger, Maler, und allenfalls weitere. Der wichtigste Handwerker dürfte der Sanitärinstallateur sein.

Bei einer solchen Ausgangslage kann man prüfen, den Sanitärinstallateur auch mit der Bauleitung zu betrauen. Seine Koordinationstätigkeit beginnt bereits bei der Ausschreibung der Bauarbeiten. Er sorgt dafür, dass die Leistungen der verschiedenen Handwerker aufeinander abgestimmt sind und dass nichts vergessen geht. Später kümmert er sich darum, dass der Ablauf der Bauarbeiten gut geplant wird und dass die Unternehmer zeitgerecht aufgeboten werden. Er kontrolliert auch die Rechnungen der Nebenunternehmer. Es soll aber vereinbart werden, dass er die Rechnungen nur auf sachliche Richtigkeit prüft. Die Anerkennung der Rechnungen muss der Bauherrschaft vorbehalten bleiben.

— Beispiel 2
Bei einem Küchenumbau könnte es möglicherweise der Schreiner sein, der zusätzliche Bauleitungsaufgaben übernimmt.

Ein Handwerker, der zusätzlich auch als Bauleiter tätig ist, hat somit zwei Hüte an. In erster Linie ist er Werkunternehmer. In dieser Funktion ist er im Werkvertrag für die Bauherrschaft tätig. Zusätzlich hat er ein kleines Bauleitungsmandat, also einen Auftrag. Häufig ist es so, dass die Bauleitungsaufgaben im Zeitaufwand abgegolten werden. Es ist aber auch eine pauschale Entschädigung möglich.

Der ausgewählte Unternehmer, der zusätzlich Bauleitungsaufgaben übernimmt, ist aber kein Generalunternehmer. Er tritt also nicht für die Gesamtheit der Werkunternehmerleistungen als allein verantwortlicher Unternehmer auf. Die Ausführungsleistungen, die er nicht selber erbringt, beschafft er nicht in eigenem Namen und er übernimmt dafür auch keine Haftung.

Betrachten wir den Aspekt der Haftung anhand eines Beispiels. Nehmen wir an, der Hauptunternehmer mit Bauleitungsfunktion sei der Sanitärinstallateur. Wenn sich nun nach der Abnahme Mängel bei den Plattenarbeiten zeigen, ist der Plättlileger für die Mängel haftbar. Der bauleitende Sanitärinstallateur übernimmt keine Haftung. Er kann der Bauherrschaft aber helfen, dass der Plättlileger den Baumangel behebt.

.


Textgeschichte

Dieser Text basiert auf dem Kapitel 18 «Planen und Bauen ohne Architekt» in meinem schmalen Buch «Checklistenbuch für Bauherren» (2016). Das Thema ist im Blogbeitrag aber wesentlich umfassender dargestellt als im «Checklistenbuch».
Näheres zum Buch hier >>>


Dieser Blog enthält Dutzende von Fachbeiträgen, die sich primär an Bauherrschaften richten. Sie sind gegliedert nach Sachgebieten. Die beiden wichtigsten Themenbereiche sind «Honorarfragen» und «Bauen mit einem Architekten». Benutzen Sie das Menu, um zu der Fragenkategorie zu gelangen, die Sie besonders interessiert. – Hans Röthlisberger, Bauherrenberater, Gwatt (Thun) / Schweiz


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s