Gesamtleitung bei aufgeteilter Architektenarbeit

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Wir sprechen dann von aufgeteilter Architektenarbeit, wenn die Gesamtheit der Architektentätigkeit auf zwei Planungsfirmen aufgeteilt wird: ein Architekturbüro für Bauplanung und eine spezialisierte Firma für Bauausführung (Bauleitung). Bei dieser Konstellation stellt sich regelmässig die Frage nach der Gesamtleitung. Welche der beiden Firmen ist der wichtigste Ansprechspartner der Bauherrschaft und somit der Gesamtleiter? Dieser Frage gehen wir im vorliegenden Beispiel nach.

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Der einfache Fall:
Planender Architekt zieht Spezialfirma für Bauausführung selber bei

Häufig geht die Initiative vom planenden (gestaltenden) Architekten aus, wenn eine Spezialfirma für Bauausführung beigezogen werden soll. Dies ist insbesondere regelmässig der Fall bei Architekturbüros, die selber gar keine Bauausführung betreiben und sich nur auf die Projektierung konzentrieren. Meistens zieht dann der gestaltende Architekt im Unterauftragsverhältnis selber eine Spezialfirma für Bauausführung (oft als Baumanager bezeichnet) bei. Die Bauherrschaft merkt von diesem Beizug unter Umständen gar nicht viel: Sie hat nur einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner. Die Frage der Gesamtleitung stellt sich somit gar nicht: Es ist bis zum Schluss der gestaltende Architekt, der die Gesamtleitung innehat.

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Der kompliziertere Fall:
Bauherrschaft beauftragt Bauplanung und Bauausführung in separaten Verträgen

In der Praxis trifft man immer wieder auf Fälle, bei denen die Bauherrschaft die Bauplanung und die Bauausführung separat beauftragt. Es gibt also zwei Beauftragte und zwei separate Verträge.

Ein Grund für dieses Vorgehen kann daran liegen, dass die Bauherrschaft möglicherweise eine Honorarsubmission durchführt für die Bauausführung (Baumanagement). Bei dieser Ausgangslage ist es sinnvoll, dass sie die Baumanagementleistung auch selber beauftragt.

Bei zwei Verträgen stellt sich aber für die Bauherrschaft die Frage der Gesamtleitung: Wer ist für sie in welcher Phase der wichtigste Ansprechpartner? Welcher leitet das Planungsteam? Wer trägt die hauptsächliche Verantwortung? Nachfolgend wird eine Möglichkeit beschrieben, die in der Praxis angewendet werden kann. Hier wechselt die Gesamtleitung: Während der Planungsphase ist der gestaltende (planende) Architekt der Gesamtleiter, während der Bauausführung der bauleitende (Baumanager).

Projektorganisation in der Planungsphase

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Projektorganisation in der Planungsphase. Der planende Architekt (gelb) erbringt zu seiner Funktion als Fachplaner (für die Projektierung) auch noch die Funktion der Gesamtleitung. Der Baumanager (blau) ist während der Planungsphase dem projektierenden Architekten als Gesamtleiter untergeordnet.

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Projektorganisation in der Ausführungsphase

Die zweite Abbildung zeigt die Projektorganisation in der Ausführungsphase. Jetzt wechselt die Gesamtleitung vom planenden Architekten (gelb) zum ausführenden Architekten (Baumanager, blau). Der wichtigste Ansprechpartner des Bauherrn während der Ausführungsphase und der Koordinator des gesamten Planungsteams ist somit der Baumanager.

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Gesamtleitung in den einzelnen Projektphasen

In der Tabelle unten ist dargestellt, wie die Gesamtleitung zwischen Planungsphase und Ausführungsphase aufgeteilt wird. Bis zum Baubewilligungsverfahren ist der projektierende Architekt (gelb) der Gesamtleiter. Mit dem Beginn der Ausführungsphase wird der Baumanager (blau) der Gesamtleiter.

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Leistungstabelle gemäss SIA-Honorarordnung 102 (Architekten);
Art. 7.7 SIA 102; Ausgabe 2014 (vereinfacht)

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Anmerkungen zur Gesamtleitung während der Bauausführung

Der Gesamtleiter hat während der Bauausführung wichtige Aufgaben. Er ist beispielsweise verpflichtet zur sofortigen Kosteninformation gegenüber dem Bauherrn.

Während der Bauausführung koordiniert der Baumanager als Gesamtleiter das ganze Planungsteam. Zu diesem Team gehört auch der planenden Architekt als Fachplaner, der die Ausführungspläne erstellt.

Der Baumanager muss den Architekten mahnen, wenn der Zeitplan nicht eingehalten wird aus Gründen, die der planende Architekt zu verantworten hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Architekt mit der Erstellung der Ausschreibungspläne oder der Ausführungspläne in Verzug ist.

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Literaturhinweise

Informationen zur Gesamtleitung in Büchern von mir:

Mit wem baue ich? – Bauausführung aus Bauherrensicht (2013); Abschnitt «Projektorganisation» (Seite 117 ff.).
Näheres zum Buch siehe hier >>>

Bauplanerhonorare – Ratgeber für Bauherrn (2017); Kapitel 11 «Architektenleistungen aufteilen» (Seite 137 ff.);.
Näheres zum Buch siehe hier >>>

Siehe auch den Blogbeitrag «Architektenarbeit aufteilen».

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Dieser Blog enthält Dutzende von Fachbeiträgen, die sich primär an Bauherrschaften richten. Sie sind gegliedert nach Sachgebieten. Die beiden wichtigsten Themenbereiche sind «Honorarfragen» und «Bauen mit einem Architekten». Benutzen Sie das Menu, um zu der Fragenkategorie zu gelangen, die Sie besonders interessiert. – Hans Röthlisberger, Bauherrenberater, Gwatt (Thun) / Schweiz


 

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