Schlussabnahme durch Bauherrschaft allein (ohne Architekten)

Lesedauer ca. 5 Minuten. – Die Bauherrschaft eines Einfamilienhauses fragt mich an, ob ich bei der so genannten Schlussabnahme als externer Fachmann teilnehmen könnte, da sie mit dem Architekten völlig zerstritten sei. Unter der Schlussabnahme ist die letzte Prüfung des Bauwerks kurz vor Ablauf der zweijährigen Rügefrist zu verstehen. Während eines Telefongesprächs lasse ich mir… Weiterlesen