Kleine Bauweisheiten

Lesedauer ca. 9 bis 10 Minuten. – 


Dieser Sammelbeitrag enthält fünf kurze Texte, die ich unter dem Begriff «Kleine Bauweisheiten» zusammenfasse. Drei davon sind als Kolumnen in einer baubezogenen Fachzeitschrift erschienen (Näheres siehe bei den entsprechenden Beiträgen).

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Beitrag A: Vom Planerteam

Es ist eine Besonderheit des Bauwesens, dass das Planerteam bei jedem Bauvorhaben anders zusammengesetzt ist. Ein Architekturbüro arbeitet somit immer wieder mit anderen Bauingenieuren, Gebäudetechnikplanern oder Bauphysikern zusammen.

Diese ständig wechselnde projektbezogene Zusammenarbeit eigenständiger Planungsfirmen wird wesentlich erleichtert durch die Standardisierungstätigkeit des SIA. Die SIA-Normen und insbesondere diejenigen über Leistungen und Honorare der Planer (SIA-Ordnungsfamilie 102 ff). erlauben eine standardisierte Vorgehensweise.

In der Praxis funktioniert die Zusammenarbeit mit häufig anderen Planerkollegen erstaunlich gut. Gelegentlich kann es allerdings vorkommen, dass die fehlende Routine zu Problemen führt. Ein Planerteam kann nämlich nicht verglichen werden mit einem Fussballteam, das über einen längeren Zeitraum seine Spielweise entwickeln und perfektionieren kann. Der Teamgedanke ist somit in der Planerwelt und der Sportwelt ganz anders ausgeprägt.

Die fehlende Routine im Planerteam kann unter anderem zu einer gewissen Anfälligkeit auf Fehler führen. Um dies zu vermeiden, ist besonders der Gesamtleiter als Führer seiner Planerkollegen im Bauwesen gefordert. Meistens ist diese Rolle dem Architekten übertragen. Es kann nämlich nie ausgeschlossen werden, dass irgendwo in der Planerorganisation Informationen nicht richtig fliessen oder Missverständnisse auftauchen. Es liegt primär am Gesamtleiter, durch qualitätssichernde Massnahmen dafür zu sorgen, dass der Bauplanungsprozess richtig abläuft. Dazu gehören das Vermeiden von Planungsfehlern oder die richtige Ermittlung der Baukosten. Er ist auch dafür verantwortlich, dass der Bauherr mit relevanten Informationen aus allen Planungsdisziplinen zeitgerecht versorgt wird, beispielsweise über Projektrisiken oder Mehrkosten.


Textgeschichte
Dieser Text ist die leicht bearbeitete Fassung einer Kolumne von mir, die im November 2014 in der Zeitschrift «intelligent bauen» (Fachkom GmbH, Langnau a.A)  erschienen ist (Seite 70).

Beitrag B: SIA als Schöpfer der Bauwelt

Machen wir einen kleinen Test und fragen wir uns, ob wir die folgenden Begriffe verstehen: Kostenanschlag, Kostenfeststellung, Genehmigungsplanung, Objektüberwachung oder Aufmass. Die Begriffe scheinen uns zunächst nicht ganz fremd zu sein, aber bei näherer Betrachtung können wir kaum etwas anfangen mit ihnen. Es sind nämlich Baufachbegriffe unserer Kollegen in Deutschland.

Zum Glück gibt es den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA). Ohne ihn kann man sich unsere Bauwelt kaum vorstellen. Der SIA hat alle Begriffe geprägt, die uns im Bauwesen vertraut sind und die wir im Baualltag anwenden. Dazu gehören die ständig gebrauchten Wörter wie Bauleitung, Kostenvoranschlag, Vorprojekt, Bauprojekt, Abnahme, Rügefrist, Gesamtleiter etc.

Dank dem SIA sprechen wir hierzulande einheitlich von Kostenvoranschlag statt Kostenanschlag oder von Ausmass statt Aufmass.

Die wichtigsten Regelwerke unter den zahlreichen Publikationen des SIA, in denen Begriffe wie die oben genannten definiert werden, sind die Honorarordnungen und die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten). Die SIA-Honorarordnung 102 etwa ist weit mehr als eine Norm zur Honorierung der Architektenarbeit: es ist ein grundlegendes Werk, mit welcher der einheitliche grössere Rahmen für die gesamte Planungstätigkeit im Baugewerbe geschaffen wird.

Dank der Regelungstätigkeit des SIA verfügen wir über ein einheitliches Vorgehen beim Planen und Bauen sowie einheitliche Begriffe.

Der SIA sorgt dafür, dass sich die Bauleute gut verstehen. Die gemeinsame Fachsprache ermöglicht die Kommunikation innerhalb des Planerteams, aber auch zwischen Bauherr und Planer oder zwischen Bauleitung und den Bauhandwerkern.

Ohne die vom SIA geschaffene gemeinsame Sprache hätten wir ein babylonisches Wirrwarr im Bauwesen.

Das Baugeschehen in der Schweiz kann gar nicht anders beschrieben werden, als mithilfe der SIA-Normen und insbesondere die SIA-Honorarordnungen.


Textgeschichte
Dieser Text greift Ideen auf, die in meinem Buch «Mit wem baue ich? – Bauausführung aus Bauherrensicht» (Jahr 2013) skizziert worden sind. Hingewiesen sei insbesondere auf den Absatz «Die Normen und Ordnungen des SIA als Mass aller Dinge» auf Seite 17f., der ganz am Anfang des Kapitels 1 «Ausgangslage beim Beginn der Bauausführung» zu finden ist (Abschnitt 1.1 «Gliederung der Planungsleistungen»).
Das ganze Kapitel 1 ist als umfangreiche Leseprobe verfügbar, und zwar hier >>>  
Siehe auch Buchhinweis am Ende des Sammelbeitrags.

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Beitrag C: Von Kostenüberschreitungen

Bei der traditionellen Methode der Projektrealisierung (also bei der Bauausführung durch Einzelunternehmer unter der Bauleitung durch beauftragte Planer) ist es nicht so selten, dass die Bauherrschaft im Verlauf der Bauarbeiten mit Kostenüberschreitungen konfrontiert wird. Das Phänomen tritt dabei keineswegs nur bei schmalbrüstigen Planungsbüros auf, sondern durchaus auch bei Firmen, die etablierten Berufsverbänden angehören.

Wenn man sich nun etwas genauer mit den Gründen dieser Mehrkosten befasst, trifft man auf drei Ursachen. Erstens stellt man fest, dass es Arbeitsgattungen gibt, bei denen die notwendigen Bauleistungen nur mangelhaft erfasst sind. Bei einzelnen Positionen sind die erforderlichen Mengen zu tief ausgewiesen, an einzelne Teilleistungen hat man gar nicht gedacht.

Ein zweiter Grund sind Mängel im Gesamtaufbau des Kostenvoranschlags. Die Schnittstellen sind nicht sorgfältig genug festgelegt. Resultat sind fehlende Kostenpositionen an den Schnittstellen von Arbeitsgattungen. Es kann auch sein, dass gewisse Leistungsbereiche wie Provisorien oder Betriebseinrichtungen fehlen.

Eine dritte Ursache schliesslich ist ein Unterschätzen der Risiken, beispielsweise des Baugrundes. Es fehlen die notwendigen Reserven im Kostenvoranschlag, um die Risiken in ihrem effektiven Ausmass abdecken zu können.

Meist kein entscheidender Auslöser für Kostenüberschreitungen sind dagegen unterschätzte Preise von Bauleistungen. Es ist also nicht so, dass die Bauherrschaft die einzelnen Arbeitsgattungen nicht zu den Preisen vergeben kann, zu denen sie im Kostenvoranschlag eingesetzt sind.

Nicht der Markt ist somit primär verantwortlich für die Kostenüberschreitungen, sondern die Fachleute, die vorgängig die Kosten ermittelt haben. Das Kostenrisiko beim Bauen ist also mehrheitlich menschenbedingt und nicht marktbedingt.


Textgeschichte
Dieser Text ist die leicht bearbeitete Fassung einer Kolumne von mir, die im Oktober 2014 in der Zeitschrift «intelligent bauen» (Fachkom GmbH, Langnau a.A.) erschienen ist (Seite 74).
Die Kolumne basiert auf der umfassenderen Darstellung des Themas in meinem Buch «Mit wem baue ich? – Bauausführung aus Bauherrensicht» (Jahr 2013). Besonders sei auf den Abschnitt 1.7 hingewiesen: «Zur Genauigkeit des Kostenvoranschlags»  (Seite 48 ff.).
Das ganze Kapitel 1 ist als umfangreiche Leseprobe verfügbar, und zwar hier >>>
Wer direkt zum Abschnitt 1.7 «Zur Genauigkeit des Kostenvoranschlags» gehen möchte, klicke bitte hier >>>
Siehe auch Buchhinweis am Ende des Sammelbeitrags.

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Beitrag D: Von Reserven und Toleranzen

Jedes Bauprojekt ist mit Risiken verbunden. Zu deren Abdeckung werden bei der finanziellen Budgetierung Reserven vorgesehen. Grundsätzlich gibt es im Kostenvoranschlag zwei Typen von Reservegefässen, nämlich die Toleranzangabe und die offen ausgewiesenen Reserven. Beide sind erwähnt in den Normen des SIA (z.B. in der SIA-Honorarordnung 102).

Es erstaunt aber schon etwas, das nirgends klar festgelegt ist, welche Art von Risiko mit welchem Reservegefäss aufgefangen wird. Wozu ist beispielsweise die erste der genannten Reserveeinrichtungen vorgesehen, die Toleranzangabe von +/–10% da? Und für was die zweite, die offen ausgewiesene Reserve von 5% des KV?

In der Praxis hat sich eine gewisse Routine herausgebildet. Projektrisiken werden im Allgemeinen mit den offenen Reserven («Unvorhergesehenes») aufgefangen. Dazu gehören etwa Risiken des Baugrundes oder Auflagen im Rahmen der Baubewilligung. Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Prognose der Preise dagegen werden mit der Toleranz berücksichtigt.

Aber es bleiben offene Fragen. Was passiert zum Beispiel, wenn der Bauleitung bei der Kostenermittlung Fehler unterlaufen? Werden diese Mehrkosten auch über die Toleranz aufgefangen, oder gelten sie als Projektrisiko? Und wie sind die bisher noch nicht erwähnten Ausmassreserven zu betrachten? Sind sie da für die Unsicherheiten der Kostenermittlung, oder werden damit auch kleine Projektrisiken abgedeckt?

Aus meiner Sicht sollte klarer geregelt werden, welche Typen von finanziellen Reservegefässen es gibt und welche Risiken mit ihnen finanziert werden. Es ist daher zu empfehlen, dass die Bauherrschaft das Thema mit dem Planerteam näher erörtert. Der passende Zeitpunkt dafür dürfte sein, wenn der Kostenvoranschlag vorliegt und die Bauherrschaft für die definitive Finanzierung sorgt.


Textgeschichte
Dieser Text ist die leicht bearbeitete Fassung einer Kolumne von mir, die im Mai 2014 in der Zeitschrift «intelligent bauen (Fachkom GmbH, Langnau a.A.) erschienen ist (Seite 58).
Die Kolumne basiert auf der umfassenderen Darstellung des Themas in meinem Buch «Mit wem baue ich? – Bauausführung aus Bauherrensicht» (Jahr 2013). Siehe dazu den Absatz «Übersicht der Gefässe der finanziellen Reserven» (Seite 50) im Abschnitt 1.7 «Zur Genauigkeit des Kostenvoranschlags» und die daran anschliessenden Ausführungen.
Das ganze Kapitel 1 ist als umfangreiche Leseprobe verfügbar, und zwar hier >>>
Wer direkt zum Abschnitt 1.7 «Zur Genauigkeit des Kostenvoranschlags» gehen möchte, klicke bitte hier >>>
Siehe auch Buchhinweis am Ende des Sammelbeitrags.

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Beitrag E: Der Baugrund als Grossrisiko

Welches ist das grösste einzelne Risiko beim Bauen? Wenn ich nur die Wahl habe, ein einziges Thema zu benennen, dann wähle ich den Baugrund.

Beim Baugrund geht es um angewandte Geologie, ähnlich wie bei der Suche nach Bodenschätzen. Während man aber beispielsweise bei der Goldsuche glücklich ist, wenn man einen Fund macht, ist es beim Baugrund für ein Bauwerk oft gerade umgekehrt. Hier ist man froh wenn man nichts findet: keinen Fels, keine Altlasten, kein Grundwasser.

Das Risiko kann vor dem Bauen meist bis zu einem gewissen Grad erkannt werden. Dazu braucht es aber aufwendige Erkundungsmassnahmen und geologische Kenntnisse. Da man das Risiko aber nicht direkt sieht, wird es gelegentlich verdrängt – mit fatalen Folgen.

Der Baugrund hat die Eigenschaft, dass die Auswirkungen eines nicht erkannten Risikos sehr gross sein können. Wenn entgegen der Annahmen eine Pfählung oder eine Baugrubensicherung nötig sind, bedeutet das meist erhebliche Mehrkosten.

Bei einem kleinen Projekt wie einem Einfamilienhaus kann eine baugrundbedingte Mehrauslage leicht 10% des Baubudgets ausmachen. In der Regel bedeutet das erhebliche Schwierigkeiten bei der Nachfinanzierung.

Bei einem grossen Projekt kommen neben den finanziellen Auswirkungen noch personelle hinzu. Man findet in der Branche etliche Kaderleute der Bauwirtschaft, auf Bauherren- wie auf Unternehmerseite, die aufgrund von Problemen mit dem Baugrund ihre Karriere beschädigt haben. Der Baugrund ist somit ein Karrierekiller erster Güte.

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Buch «Mit wem baue ich?» als Quelle

Die Texte in diesem Sammelblogbeitrag «Kleine Bauweisen» basieren mehrheitlicauf meinem Buch «Mit wem baue ich? – Bauausführung aus Bauherrensicht (2013)» .

Dieses Buch beschreibt auf rund 500 Seiten die wichtigsten Varianten der Projektrealisierung. Dazu gehören das Architektenmodell, das Generalunternehmermodell oder der Kostengarantievertrag SIA.

Rund die Hälfte des Buches ist in Form von umfangreichen Leseproben verfügbar. Wie oben bei Beiträgen B, C und D bereits erwähnt, umfassen diese beispielsweise das Kapitel 1 mit Ausführungen zu den SIA-Normen. Breit abgehandelt wird dort auch der Kostenvoranschlag.

Näheres zum Buch hier >>>

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Geschichte dieses Blogbeitrags

Der vorliegende Blogbeitrag «Kleine Bauweisheiten» ist ein Sammelbeitrag von fünf kurzen Texten, die zunächst eigenständige Blogbeiträge gewesen sind.

Nachfolgend gebe ich für die fünf Beiträge die ursprünglichen Publikationsdaten an:

  • Beitrag A: Vom Planerteam –> publiziert 25. Februar 2018
  • Beitrag B: SIA als Schöpfer der Bauwelt –> publiziert 25. Februar 2018
  • Beitrag C: Von Kostenüberschreitungen – > publiziert 25. Februar 2018
  • Beitrag D: Von Reserven und Toleranzen – > publiziert 26. Februar 2018
  • Beitrag E: Der Baugrund als Grossrisiko  – > publiziert 27. Februar 2018

Publikationsdatum des Sammelbeitrags: 11. Februar 2020

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Dieser Blog enthält Dutzende von Fachbeiträgen, die sich primär an Bauherrschaften richten. Sie sind gegliedert nach Sachgebieten. Die beiden wichtigsten Themenbereiche sind «Honorarfragen» und «Bauen mit einem Architekten». Benutzen Sie das Menu, um zu der Fragenkategorie zu gelangen, die Sie besonders interessiert. – Hans Röthlisberger, Bauherrenberater, Gwatt (Thun) / Schweiz


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